Brüssel. Das belgische Vorhaben zur Einführung einer kilometerabhängigen LKW-Maut auf Autobahnen und Hauptverkehrswegen sowie einer verpflichtenden elektronischen Vignette für PKW kommt nur langsam voran. Es sei nicht sicher, ob die Maut wie geplant am 1. Januar 2013 starten könnte, ließ sich der wallonische Finanzminister André Antoine jetzt von der belgischen Zeitung „La Libre Belgique" zitieren.
In den kommenden drei Monaten soll das Beratungsunternehmen KPMG eine Studie vorlegen, die die Machbarkeit der vor knapp einem Jahr vorgestellten Pläne untersucht. Sollte die Studie positiv ausfallen, soll KPMG sich im Anschluss auf die Suche nach dem Unternehmen machen, das mit der technischen Umsetzung beauftragt wird. Die Unterlagen für die Ausschreibung werden bereits in den zuständigen Behörden vorbereitet.
Für LKW sehen die Pläne eine Ablösung der zurzeit gültigen Eurovignette durch eine kilometerabhängige Maut vor. Diese soll, anders als die Eurovignette, auch für LKW mit weniger als 12 Tonnen Gewicht gelten. Ähnlich wie in Deutschland soll die Abgabe mithilfe eines Satellitensystems errechnet werden. Mautpflichtig sollen alle Hauptverkehrsachsen werden, auf jeden Fall die Autobahnen. Welche anderen Straßen eventuell noch in das Mautsystem einbezogen werden, können die Regierungen der drei belgischen Regionen Flandern, Brüssel und Wallonie jeweils selbst bestimmen. Über die Höhe der Abgabe pro Kilometer ist noch nichts bekannt.
Bei PKW soll die Straßennutzungsgebühr durch eine elektronische Vignette eingezogen werden, die jeder Autofahrer verpflichtend kaufen muss. Allerdings ist die Vereinbarkeit der zurzeit verfolgten Pläne mit dem EU-Recht strittig. Denn für belgische Autofahrer soll gleichzeitig mit der Einführung der neuen Abgabe die KfZ-Steuer gesenkt werden. Die EU-Kommission hat schon angekündigt, darin eine unzulässige Benachteiligung ausländischer Straßennutzer zu sehen, weil Belgiern durch die gesenkte Steuer die Straßenmaut gleichsam wieder zurückerstattet werde.
In Belgien wird seit 1966 über die Einführung einer Straßennutzungsgebühr diskutiert. Zuständig für die Einrichtung einer solchen Maut sind die Regierungen der drei belgischen Regionen. In der Vergangenheit hatten sie sich nie auf ein gemeinsames Konzept einigen können. Es galt deshalb als ein großer Durchbruch, als sich die Regionen im Januar 2011 auf das jetzt noch gültige Konzept geeinigt hatten. (kw)