Berlin. Zum Jahreswechsel führen die Mineralölkonzerne die neue Benzin-Sorte E10 an deutschen Tankstellen ein. Dieses Superbenzin hat einen Anteil von zehn Prozent Ethanol. Bisher betrug der Biokraftstoffanteil maximal fünf Prozent (E5). Nur 90 Prozent aller Kraftfahrzeuge dürfen mit dem neuen E10-Kraftstoff betankt werden. Deshalb hat die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) im Auftrag der Automobilindustrie kürzlich eine Liste aller Fahrzeugmarken veröffentlicht, woraus die E10-Verträglichkeit ersichtlich ist. Neufahrzeuge sollen in der Regel E10-tauglich sein.
Der neue Kraftstoff wird aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, die die Mineralölkonzerne verpflichtet, den Anteil von Biokraftstoffen an ihrem Umsatz deutlich zu erhöhen. Erreichen die Unternehmen die vorgeschriebene Quote nicht, drohen Strafgelder. Aus diesem Grund wird erwartet, dass die Mineralölkonzerne E10 deutlicher günstiger anbieten werden, als den alten E5-Kraftstoff. (ak)
Hier finden Sie die DAT-Liste "E10-Verträglichkeit"
- Bioethanol E10 (1.0 MB, PDF)