Paris. Vor dem Verwaltungsgericht in Cergy-Pontoise hat eine Gruppe ehemals bei Mory-Ducros Beschäftigter einen Sieg errungen. Die Richter erklärten den bei der Abwicklung der Gruppe vereinbarten Sozialplan für ungültig. Er war im März von dem staatlich eingesetzten Verwalter des Unternehmens gebilligt worden. Dagegen hatten drei Gewerkschaften und mehrere hundert Beschäftigte geklagt.
Mory-Ducros war im November letzten Jahres im Rahmen einer Sanierung von seinem Hauptaktionär Arcole Industries teilweise übernommen worden. Seither figuriert der Stückgut-Dienstleister unter Mory Global und betreibt mit 2200 Mitarbeitern noch 50 der ehemals 88 Agenturen im Land. Das Gericht urteilte jetzt, die durch den Verwalter bei der Ausarbeitung des Sozialplans fixierten Entlassungskriterien seien nicht ausgewogen gewesen. Sie hätten sich auf die damaligen Agenturen bezogen und nicht auf den Gesamtbetrieb, erklärte dazu die Anwältin der Gewerkschaft CGT. Infolgedessen sei im Rahmen der Schließung einzelner Agenturen gewissen Beschäftigten automatisch gekündigt worden.
Die Anwältin des gerichtlich eingesetzten Verwalters bestreitet die Stichhaltigkeit dieser Argumentation und hält dagegen, dass seinerzeit alle an der Ausarbeitung des Sozialplans beteiligten Seiten darin übereingestimmt hätten, dass eine globale Behandlung der Kündigungsfragen auf der Ebene des Gesamtunternehmens „unrealistisch“ gewesen sei. Sie kündigte gegen den jetzt ergangenen Annullierungsentscheid Berufung an.
Das Urteil eröffnet den Klägern nunmehr den Weg vor das Arbeitsgericht, von dem sie „Entschädigung und Zinsen für mindestens ein halbes Beschäftigungsjahr“ erwarten können, wie die CGT-Anwältin schätzt. Alles in allem liefe dies nach Berechnungen von Arbeitgeberseite am Ende auf einen Betrag von „mindestens 42 Millionen Euro“ hinaus. Sie müssten von der AGS aufgebracht werden, einer Arbeitgebereinrichtung, die die Zahlung von Löhnen und Entschädigungen garantieren soll. Im Falle Mory-Ducros hat diese bisher schon mehr als 70 Millionen Euro gezahlt. (jb)