Bonn. Das eigentlich für diesen Spätsommer angekündigte elektronische Meldeportal für die Einhaltung des Mindestlohns im Güterverkehr soll nun zum 1. Januar 2017 in Betrieb gehen. Das teilte die Generalzolldirektion in Bonn auf Anfrage des „Verkehrsbriefs“ mit, der im selben Verlag erscheint wie die VerkehrsRundschau. Wie das Bundesfinanzministerium ergänzte, sei die dafür notwendige Änderung der Mindestlohn-Meldeverordnung in Arbeit. Sie werde rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Onlinesystems verkündet.
Vom Meldeportal erhofft sich das deutsche Transportgewerbe, dass gebietsfremde Unternehmen besser auf Einhaltung der deutschen Mindestlohnvorschriften kontrolliert werden können. Bisher genügt eine Vorabmeldung per Fax einmal je Halbjahr, von der aber nahezu beliebig abgewichen werden darf.
Zweiter Blauer Brief aus Brüssel beantwortet
Unterdessen steuert Deutschland im Konflikt mit der EU-Kommission über die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ausländische Transportunternehmen auf eine Klage der Europäischen Union zu. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium (BMAS) dem „Verkehrsbrief“ mitteilte, hat Deutschland sowohl zu einem begründeten Mahnschreiben der EU-Kommission vom Mai 2016 wie auch einem ergänzenden Mahnschreiben von Mitte Juni Stellung genommen. Zu den Inhalten wollte der Sprecher mit Verweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit nichts sagen.
Es ist jetzt an der EU-Kommission, ob sie die deutsche Argumentation akzeptiert oder Klage beim Europäischen Gerichtshof einreicht. Die letzte Antwort hat Deutschland am 16. August übermittelt. Im Falle der Pkw-Maut hatte die EU-Kommission drei Monate nach Eingang der Antwort Klage erhoben.
Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, mit der Mindestlohnpflicht für ausländische Transportunternehmen gegen die Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit des freien Warenverkehrs zu verstoßen. (roe/ag)