Berlin. Beschäftigte, die vom EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden, sollen künftig verstärkt zu hiesigen Bedingungen arbeiten. Das Bundeskabinett beschloss jüngst einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Ziel sind mehr Schutz für die entsandten Beschäftigten – aber auch der Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz. Umgesetzt werden soll damit eine überarbeitete Entsenderichtlinie der EU.
Bisher gelten für die entsandten Beschäftigten nur Vorschriften über Mindestentgelte. Künftig sollen für sie Vorgaben zu allen Elementen der Entlohnung gelten. Etwa Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen müssen demnach künftig für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Gesetzentwurf stellt auch Anforderungen an Unterkünfte auf, die vom Arbeitgeber befolgt werden müssen.
Wenn bestimmte Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Die Zollbehörden sollen dies kontrollieren. Dazu soll der Zoll um rund 1000 neue Mitarbeiter verstärkt werden.
Heil sagte: „Europa ist mehr als ein Binnenmarkt, Europa steht auch für sozialen Fortschritt und Schutz.“ Das Gesetz soll zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.