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Mehdorn besteht auf Abfindung

08.04.2009 10:12 Uhr
Mehdorn besteht auf Abfindung
Der ehemalige Bahnchef Hartmut Mehdorn pocht auf seine Abfindung
© Foto: ddp

„Handelsblatt“: Ex-Bahnchef will finanzielle Regelungen seines Vertrages erfüllen

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Berlin. Der scheidende Bahnchef Hartmut Mehdorn pocht nach Informationen des „Handelsblatts“ (Mittwoch) darauf, dass die finanziellen Regelungen seines im Mai 2011 auslaufenden Vertrages voll erfüllt würden. Das berichtete das Blatt unter Berufung auf eine mit den Verhandlungen vertraute Person. Um welche Summen es bei den Verhandlungen über eine mögliche Abfindung gehen könnte, blieb offen. Der bisherige Vorstandschef war über die Datenschutzaffäre bei der Bahn gestürzt und hatte Ende März seinen Rücktritt angekündigt. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg hatte vor einer Woche erläutert, Mehdorn müsse mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Müller noch einen Auflösungsvertrag aushandeln. Mit Blick auf mögliche Abfindungszahlungen an Mehdorn hatte der Regierungssprecher am vergangenen Mittwoch erklärt, gerade für ein bundeseigenes Unternehmen bestehe „ein Gebot zum Maßhalten“. Es bleibe aber dabei, dass Mehdorn eine „außerordentlich positive“ Gesamtbilanz vorzuweisen habe. Auch Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat vom scheidenden Bahnchef im Streit um eine Abfindung mehr Fingerspitzengefühl verlangt. „In diesen Zeiten muss er mit solchen Fragen sehr sensibel umgehen und genau differenzieren“, sagte zu Guttenberg dem „Handelsblatt“. „Ich bin allerdings auch weit davon entfernt, Mehdorn mit risikofreudigen Bankern in einen Topf zu werfen“, sagte Guttenberg der Zeitung. Es dürfe bei aller Aufregung um die Abfindung des Ex-Bahn-Chefs „nicht vergessen werden, dass Mehdorn gerade im letzten Jahr exzellente Zahlen geliefert hat“. Mehdorn ist nach Angaben des Blattes derzeit in Urlaub und für eine Stellungnahmen nicht zu erreichen. Ein Bahn-Sprecher sagte, weder der amtierende Vorstandchef noch der Konzern würden sich zu den Verhandlungen über eine Trennung äußern, bevor diese abgeschlossen seien. (dpa/ag)

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