Frankfurt am Main. Die Verhandlung der Mautklage des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), die eigentlich für den 21. Oktober terminiert war, muss warten. Das teilte der Verband mit. Demnach hat das Verwaltungsgericht Köln erklärt, dass bereits ein anderes Verfahren in Deutschland anhängig ist, das sich gegen die Mauthöheverordnung richtet. Dessen Ergebnis soll nun abgewartet werden.
Mit Neuigkeiten in der Sache rechnet der Verband frühestens in der zweiten Januarhälfte. Der BGL greift mit seiner Klage die Erhöhung der LKW-Maut zum 1. Januar 2009 an. Nach Auffassung des Verbandes ist das zugrunde liegende Wegekostengutachten fehlerhaft. Insbesondere würden falsche Bewertungsmaßstäbe zu überhöhten Wegekosten führen. (nck)