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Maßnahmegesetze sollen Straßenbau in Ostdeutschland beschleunigen

01.07.2020 14:34 Uhr
Maßnahmegesetze sollen Straßenbau in Ostdeutschland beschleunigen
Vier Straßenbauvorhaben will die Große Koalition in Brandenburg und Sachsen per Maßnahmegesetz schneller voranbringen (Symbolbild)
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Die Verkehrsinfrastruktur in den Kohleregionen soll mit Maßnahmegesetzen statt herkömmlicher Planfeststellungsverfahren zügiger ausgebaut werden. Erstmals sind auch Straßenbauprojekte dabei.

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Berlin. Die Koalitionsfraktionen wollen vier Straßenbauvorhaben in Brandenburg und Sachsen per Maßnahmegesetz beschleunigen. Das sieht die Formulierungshilfe der Bundesregierung für eine Änderung des Entwurfs für das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vor. Das Gesetz soll voraussichtlich am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Für folgende Projekte soll das Baurecht mit Maßnahmegesetzen geschaffen werden:

  • Sechsspuriger Ausbau der A 13 Schönefelder Kreuz–Autobahndreieck Spreewald
  • Neu- und Ausbau einer Bundesstraßenverbindung vom Mitteldeutschen Revier bis Weißwasser/Bundesgrenze zu Polen
  • Neu- und und Ausbau einer Bundesstraßenverbindung zwischen den Autobahnen A 4 und A 15
  • B 97 – Ortsumgehung Cottbus von der A 15 Richtung Südwesten und Ortsumgehung Groß Ossnig

Bei einem Maßnahmegesetz schaffen statt einer Planfeststellungsbehörde Bundestag und Bundesrat per Gesetzesbeschluss selbst Baurecht.

Projektträger soll die Autobahn GmbH des Bundes werden. Wie aus der Leitungsebene des Bundesverkehrsministeriums zu hören ist, handelt es sich de facto um Projekte der derzeit noch zu 71 Prozent im Eigentum der Länder befindlichen Planungsgesellschaft Deges. Die Deges soll aber noch in diesem Jahr in Bundeseigentum übergehen und als Geschäftsbereich Großprojekte Teil der Autobahn GmbH werden.

Schienenprojekte sollen ebenfalls zügiger vorankommen

Auch zwölf zentrale Schienenausbau-Vorhaben soll per Maßnahmegesetz beschleunigt werden. Zum Teil sind sie direkt für den Güterverkehr relevant, zum Teil entlasten sie die Bestandsinfrastruktur vom Personennahverkehr. Folgende Projekte werden aufgeführt:

  • Ausbau und Elektrifizierung Berlin-Cottbus-Görlitz
  • Ausbau und Elektrifizierung Dresden-Bautzen-Görlitz
  • Ausbau Leipzig-Falkenberg-Cottbus
  • Ausbau Cottbus-Priestewitz-Dresden,
  • Ausbau Leipzig-Bad Lausick-Geithain-Chemnitz
  • Ausbau S-Bahnstrecke Leipzig-Markranstädt-Merseburg/Naumburg
  • Ausbau und Elektrifizierung S-Bahnstrecke Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera
  • Neubau Verbindungskurve zwischen den Strecken Leipzig-Großkorbetha und Halle-Großkorbetha
  • Aus- und Neubau der Westspange Köln (S-Bahn-Gleise Hansaring-Hürth-Kalscheuren)
  • Ausbau Köln-Aachen (drittes Gleis Bundesgrenze-Düren)
  • Ausbau und Elektrifizierung der S-Bahnstrecke Kerpen-Horrem-Bedburg
  • Ausbau der S-Bahnstrecke Köln nach Mönchengladbach

Begründet wird die angestrebte Verfahrensbeschleunigung damit, dass die Verkehrsprojekte schon möglichst lange vor dem Ende der Kohleverstromung 2038 in Betrieb sein sollen. Nach Einschätzung der Regierung können Maßnahmegesetze den Weg zum Erlangen des Baurechts um bis zu fünf Jahre verkürzen. Schätzungen zum Maßnahmegesetz-Projekt „Südumfahrung Stendal“ aus den frühen 1990er Jahren legen jedoch höchstens 1,5 Jahre Zeitgewinn nahe. Gegen Maßnahmegesetze ist keine Klage bei den Verwaltungsgerichten möglich, sondern nur vor dem Bundesverfassungsgericht. (roe)

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