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Logistiker in NRW fordern Lockerung bei der Leiharbeit

25.03.2020 10:23 Uhr
Logistiker in NRW fordern Lockerung bei der Leiharbeit
Horst Kottmeyer, Vorsitzender des VVWL NRW, sorgt sich um personelle Engpässe bei Transport- und Logistikunternehmen
© Foto: Michael Cordes/VerkehrsRundschau

Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik wünscht sich angesichts der Herausforderungen in der Corona-Krise für seine Unternehmen mehr Freiheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung.

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Münster. Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik (VVWL) Nordrhein-Westfalen fordert angesichts der Herausforderungen für seine Mitgliedsunternehmen in der Corona-Krise eine zeitlich begrenzte Lockerung der Leiharbeit. „Normalerweise verteilt sich die Auslastung am Markt. In dieser Krise ist unsere arbeitsrechtliche Abteilung jedoch momentan mit zwei völlig gegensätzlichen Themen ausgelastet, nämlich Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung“, berichtet Horst Kottmeyer, Vorsitzender des VVWL NRW.

Während Container aus China noch mehrere Wochen ausbleiben werden und Transportpartner der Automobilindustrie einen drohenden Stillstand befürchten, wissen Lebensmittellogistiker demnach trotz erweiterter Lenkzeitenregelung die erhöhte Nachfrage kaum noch zu bewältigen. Jetzt müssten vorhandene Transportkapazitäten zur Versorgung der Bevölkerung optimal eingesetzt werden.

Fahrer und Lageristen sind in der Regel flexibel

Allerdings seien viele Fahrzeugflotten zu spezialisiert, um branchenübergreifend eingesetzt zu werden. Anders sieht es laut Kottmeyer beim Personal aus: Wer einen Führerschein der Klasse CE habe, fahre nach einer Einweisung statt eines Containerzuges einen Kühllaster, wer einen Flurförderschein habe, könne auch in einem anderen Lager einen Stapler bedienen.

„Wenn die Logistik sich schon nicht mit Equipment gegenseitig aushelfen kann, dann sollte sie es zumindest mit Personal können“, betonte der Vorsitzende des VVWL NRW. Allerdings sei Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich an eine Erlaubnis geknüpft und im regulären Wettbewerb sei diese Beschränkung auch gut und wichtig. „Wenn wir auch mit größeren krankheitsbedingten Ausfällen leere Regale wieder auffüllen wollen, brauchen wir an diesem Punkt eine Aussetzung der Erlaubnispflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung für die nächsten Monate“, fordert Kottmeyer. (ag)

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