Berlin. Prüfdienste für die Auto-Hauptuntersuchung wie Tüv und Dekra sollen nach Wirbel um ihre formelle Zulassung auf Basis einer Übergangsregelung weiterarbeiten können. Das sieht eine Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse vor, die von der Länderkammer am 13. Mai als Ergänzung einer geplanten Bundes-Verordnung beschlossen werden soll. Bis Ende 2020 sollen demnach auch von EU-Vorgaben „abweichende Anforderungen“ zum Bestätigen der Messgenauigkeit von Prüfgeräten zulässig sein. Der Tüv-Verband begrüßte die vorgeschlagene Lösung.
Um die Prüfdienste hatte es Aufregung gegeben, nachdem die zuständige deutsche Akkreditierungsstelle ihre formelle Zulassung im Dezember 2015 ausgesetzt hatte. Hintergrund ist nach Tüv-Angaben, dass das deutsche Verfahren der Eichung von Messgeräten laut EU-Bestimmungen durch andere Dokumentationspflichten der Kalibrierung ersetzt werden muss. Die Gültigkeit der Klebe-Plaketten für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung ist von den Zulassungsproblemen nicht berührt.
Teilweise gibt es keine normkonformen Geräte
Für einen Teil der eingesetzten Messgeräte wie Bremsprüfstände oder Scheinwerfer-Einsteller gebe es derzeit auf dem Markt keine normkonforme Kalibrierung, erläutern der Verkehrs- und der Rechtsausschuss des Bundesrats. Daher sollen bestehende nationale Systeme wie die Eichung für einen Übergangszeitraum als Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte auch weiterhin als hinreichend erachtet werden. Die lange Übergangszeit sei nötig, da der Aufbau von Kalibriereinrichtungen bei Messgeräteherstellern, Prüforganisationen und Kfz-Werkstätten einen erheblichen Aufwand erfordere.
Der Verband der TüV (VdTüv) unterstützt das Vorgehen. „Betroffen sind vor allem die KfZ-Werkstätten, die für die Hauptuntersuchung in ihren Räumen die Messgeräte bereitstellen“, sagte das Geschäftsführende Präsidiumsmitglied Klaus Brüggemann der Deutschen Presse-Agentur. „Ihnen wird eine ausreichende Übergangszeit zur Umstellung von der Eichung auf die Kalibrierung gegeben. Das bedeutet für alle Beteiligten Rechtssicherheit.“ Für die Verbraucher ändere sich dadurch nichts. „Sie können sich auch künftig auf die Messgenauigkeit bei der Hauptuntersuchung verlassen.“ (dpa)