Die Stadt Lüdenscheid hat auf die Vollsperrung der Talbrücke Rahmede und der A45 reagiert und ihr Verkehrskonzept angepasst. Die Änderung gilt seit dem 19. Mai.
Lkw im Durchgangsverkehr dürfen die ausgeschilderte offizielle A45-Bedarfsumleitung nicht verlassen. Das schwarze Lkw-Symbol auf weißem Grund, beides umgeben von einem roten Kreis und die Zusatzbeschilderung darunter „Durchgangsverkehr“ weist sie darauf hin.
Von dieser Regelung ausgenommen ist der regionale Wirtschaftsverkehr, wie die Stadt weiter mitteilt. Die neue Regelung solle sowohl die Interessen von Anwohnern als auch von Unternehmen aus der Region berücksichtigen.
Ausnahmen für Region und den Lieferverkehr
Lastkraftwagen dürfen demnach die A45-Bedarfsumleitung nur noch in zwei Fällen verlassen: für die An- und Ablieferung von Waren in Lüdenscheid oder wenn sie dem regionalen Wirtschaftsverkehr zuzuordnen sind.
Mit regionalem Wirtschaftsverkehr sind in diesem Fall Lkw-Fahrer gemeint, die ihren Start- oder Zielpunkt in einem Radius von 75 Kilometern um Lüdenscheid haben. Auf diese Weise ist das Thema Durchgangsverkehr in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
„Damit kommen wir den Firmen in unserer Region, die unter den Folgen der A45-Vollsperrung leiden, entgegen“, erklärt der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt. Die neue Regelung sei „juristisch sauber geklärt und gut nachvollziehbar“. Konkret bedeutet das: Lkw aus den Kreisen Hagen (HA), Gummersbach (GM) und Olpe (OE) sowie aus dem Hochsauerland- (HSK), Ennepe-Ruhr- (EN) und Märkischen Kreis (MK) haben auf den Hauptverkehrsstraßen freie Fahrt. Sie gelten automatisch als Lieferverkehr.
Alle anderen Lkw müssen den offiziellen Umleitungsstrecken U16 und U39 folgen. Die Verkehrsbeschilderung ist an sämtlichen Hauptverkehrsstraßen zu finden, die von der Umleitung abzweigen, sowie an den gelben Wegweiser-Tafeln.
Bußgeld und Kontrollen
Lkw, die nicht dem regionalen Wirtschaftsverkehr zuzurechnen sind und abseits der Umleitung unterwegs sind, können kontrolliert werden. Liefern sie hier keine Waren an oder holen welche ab, muss das zuständige Unternehmen ein Bußgeld von 100 Euro zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 28,50 Euro bezahlen, wie die Stadt hervorhebt.
Während sich Polizisten bei einer Verkehrskontrolle von Lkw-Fahrern unter anderem direkt die Frachtpapiere zeigen lassen würden, arbeite das Ordnungsamt mit einem Laser-Messgerät („Enforcement Trailer“). Dieses erfasst nicht nur automatisch Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch vorbeifahrende Lkw. Die Unternehmen erhalten anschließend per Post einen sogenannten Anhörungsbogen und müssen dann schriftlich nachweisen, dass sie Waren in Lüdenscheid an- oder abgeliefert haben.
Wohngebiete nur für direkten Lieferverkehr freigegeben
Außerdem weist der Fachdienst Verkehrsplanung und –lenkung darauf hin, dass Lkw Wohngebiete abseits der Hauptverkehrsstraßen weiterhin nur dann befahren dürfen, wenn sie unmittelbar dort be- oder entladen werden. Darüber hinaus gebe es Straßen mit absolutem Lkw-Verbot, die wegen ihrer Breite oder der Topographie für die Fahrzeuge nicht geeignet und daher für sie gesperrt sind. (mwi)