Die schwache Wirtschaftslage schlägt in diesem Jahr auch auf die Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut durch. Im Haushalt eingeplant sind 15,1 Milliarden Euro, wie das Bundesverkehrsministerium auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion antwortete. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung sei aber "mit geringeren Mauteinnahmen für 2024 zu rechnen". Die Nutzungsgebühr für schwere Lastwagen auf Bundesstraßen und Autobahnen war zum 1. Dezember durch einen neuen CO₂-Aufschlag erhöht worden. Im vergangenen Jahr hatte sie demnach noch 7,41 Milliarden Euro in die Bundeskasse gebracht.
Mit Blick auf mögliche Folgen für die Verbraucherpreise durch die teurere Lkw-Maut verwies das Ministerium auf eine in Auftrag gegebene Studie. Demnach erhöhte sich der Transportkostenanteil am Ladungswert selbst bei einer unterstellten Erhöhung um 20 Cent pro KiIometer im Schnitt um 0,1 Prozentpunkte und könne somit als "kaum merkbar" eingestuft werden. Der neue Mautteilsatz für CO₂-Kosten betrage maximal 16,2 Cent pro Kilometer für die schwersten Fahrzeuge mit den höchsten Emissionen und liege somit noch unter diesen 20 Cent pro Kilometer.
Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht dann auch auf kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben sollen aber Fahrten von Handwerksbetrieben. Neu geregelt wird nach einem dazu beschlossenen Gesetz auch die Verwendung der Mittel. Die Hälfte der Maut-Einnahmen soll weiter zweckgebunden in Verbesserungen der Bundesfernstraßen fließen – der Rest überwiegend in "Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege". Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf den Autobahnen kassiert und wurde dann schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.
Regierung plant keine Kompensationslösung
Weiter plant die Bundesregierung keine Kompensation, um die Speditions- und Logistikbranche von der Doppelbelastung aus dem nationalen Emissionshandel und der Lkw-Maut zu entlasten. Der Aufwand zur Errichtung eines interimsweise geltenden Erstattungssystems sei zu hoch für den kurzen Zeitraum, schrieb die Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, womit keine Kompensationslösung folgen wird. Die Regierung verwies darauf, dass 2027 der europäische Emissionshandel für den Landverkehr und Gebäudebereich (ETS II) in Kraft trete und sich die Frage nach einer Überbelastung des Straßengüterverkehrs dann nicht mehr stelle, „da die CO₂-Bepreisung nach dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz in der dann geltenden europäischen Regelung aufgehen wird“.