Bern. Der Schweizer Bundesrat will ab dem kommenden Jahr die Mautgebühren für Lkw der Schadstoffklassen Euro IV und V erhöhen. Ziel sei es, die Verkehrsverlagerung weiter voranzutreiben. Daher sollen Fahrzeuge mit diesen beiden Abgasklassen ab 1. Januar 2021 von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie (Schwerverkehrsabgabe) verschoben werden. Über diese Neu-Regelung sprach der gemischte Landverkehrsausschuss mit Vertretern aus der EU und der Schweiz. Sie gehört zum Maßnahmen-Paket, das der Schweizer Bundesrat am 13. November 2019 zur Stärkung der Verkehrsverlagerung geschnürt hat.
Da einzelne EU-Mitgliedsländer genauere Auskünfte zu den Auswirkungen der Abklassierung verlangt hätten, seien weitere Gespräche mit der EU-Delegation vorgesehen, teilte der Bundesrat mit. Damit die geänderten Mautregeln ab Anfang 2021 in Kraft treten können, sei eine Revision der Schwerverkehrs-Abgabeverordnung nötig. Diese werde das Departement für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Bundesrat im Herbst dieses Jahres zum Entscheid vorlegen.
Neben der geplanten Mauterhöhung hätten sich die Delegationen auch über aktuelle Maßnahmen im Verkehrsbereich infolge der Corona-Pandemie unterhalten. Dabei einigten sich die Schweiz und die EU darauf, die jeweils geltenden Ausnahmeregelungen im Straßen- und Schienenverkehr gegenseitig anzuerkennen und sich künftig bei Themen des Schienengüterverkehrs weiter abzustimmen. Dabei soll es unter anderem um die Zertifizierung von Lokführern und die Gültigkeitsdauer von Fähigkeitsausweisen gehen. (sn)