Berlin. Zusammen mit dem Rechtsdienstleister Financialright Claims und der Kanzlei Hausfeld plant der Bundesverband Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) eine zweite Schadenersatzklage gegen die Hersteller, die am Lkw-Kartell beteiligt gewesen sind. Bis 30. Mai 2018 können sich Unternehmen, die im Zeitraum von 2003 bis 2016 von überhöhten Anschaffungspreisen betroffen gewesen sein könnten, dem sogenannten Abtretungsmodell anschließen. Diesmal beteiligen sich daran auch der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), die zusammen mehr als 5000 Unternehmen zusätzlich vertreten.
Auch die Teilnahme an der zweiten Lkw-Kartell-Klage sei für Speditions- und Transportunternehmen kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko, hieß es. Mitglieder der vier Verkehrsverbände müssten dem Prozessfinanzierer im Erfolgsfall nur 28 Prozent statt der sonst üblichen 33 Prozent an Provision zahlen. Alle Beteiligten gehen laut dem BGL in diesem Verfahren von sehr guten Erfolgsaussichten aus. So habe erst kürzlich das Landgericht Hannover in einer von der Stadt Göttingen angestrengten Klage festgelegt, dass MAN der Stadt Göttingen aufgrund des Lkw-Kartells Schadensersatz leisten muss. Die Kläger hoffen, dass dies Unternehmen motiviert, die bisher gezögert haben.
Mithilfe des BGL haben Financialright Claims und Hausfeld vor dem Landgericht München I bereits im vergangenen Dezember für mehr als 3200 Speditions- und Transportunternehmen mit über 85.000 Lkw eine erste Schadenersatzklage gegen die Kartellanten erhoben. Der Schaden dürfte mindestens 500 Millionen Euro betragen, schätzen die Rechtsexperten. Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission hatten MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania zwischen 1997 und 2011 nicht nur ihre Preise, sondern auch den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 abgesprochen. (ag)