Auggen/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat drei Klagen gegen den Ausbau der Rheintalbahn in Südbaden abgewiesen. Wie die obersten Verwaltungsrichter am Donnerstag mitteilten, handelte es sich um Klagen der Gemeinde Auggen und der Stadt Müllheim (Breisgau-Hochschwarzwald) sowie eines Anwohners gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben.
Die zweigleisige Strecke Karlsruhe-Basel soll insbesondere für den Güterverkehr viergleisig ausgebaut werden. In dem etwa sechs Kilometer langen Abschnitt Müllheim-Auggen soll die Neubaustrecke in Bündelung mit der vorhandenen Trasse gebaut werden. Anwohner sollen unter anderem durch bis zu fünfeinhalb Meter hohe Wände vor Schienenlärm geschützt werden.
Klagen der Kommunen waren zulässig, aber unbegründet
Die Klage des Anwohners wurde als unzulässig zurückgewiesen; sein Grundstück liegt etwa zweieinhalb Kilometer entfernt von der Trasse. Die Klagen der Kommunen waren zwar zulässig, aber nicht begründet. Eine weitere Erörterung ihrer Einwendungen konnten sie nach dem Gerichtsurteil nicht verlangen. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte im Februar 2008 Einwendungen gegen die Trassenwahl erörtert. Eine für Juli 2009 anberaumte Erörterung der Trasse hatte es abgesagt, weil Mitglieder einer Bürgerinitiative die Halle blockiert hatten; es hatte den Termin auch nicht nachgeholt.
Die Gemeinden äußerten sich enttäuscht. Man werde sich auf politischem Weg weiter für eine „menschen- und umweltverträgliche Planung einsetzen und das weitere Verfahren kritisch begleiten“. Die Bahn hatte den Ausgang des Verfahrens nach eigenem Bekunden so erwartet. Bauvorbereitende Maßnahmen wie die Renaturierung von Flächen seien schon begonnen worden.
Schlagzeilen machte der Ausbau der Rheintalbahn, weil die für den europäischen Bahnverkehr bedeutsame Nord-Süd-Verbindung im vergangenen Sommer bei Rastatt sieben Wochen gesperrt gewesen war. Damals hatten sich beim Tunnelbau Schienen gesenkt, nachdem Wasser und Erdreich eingedrungen waren. (dpa/ag)