Hamburg. Vor Beginn der Gerichtsverhandlungen über die umstrittene Elbvertiefung müssen sich Kläger und Beklagte nochmals mit ihren Argumenten auseinandersetzen. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat an die Hamburger Wirtschaftsbehörde sowie die klagenden Umweltverbände BUND und Nabu einen detaillierten Fragenkatalog verschickt. „Es hat uns selber überrascht, welche Detailfragen kamen”, sagte ein Sprecher des BUND in Hamburg am Dienstag.
Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts” will das Gericht mit seinem Fragenkatalog klären, welche Auswirkungen die Elbvertiefung auf Vögel wie den Strandläufer Knutt, Löffel- oder Krickenten und Brandgänse sowie Brutgebiete hat. Auch die Folgen für Elbfische und Pflanzen werden demzufolge erfragt.
„Die Zusendung detaillierter Fragen entspricht dem üblichen juristischen Verfahren in so einer Sache. Darauf sind wir bestmöglich vorbereitet”, teilte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) mit. „Ich finde es allerdings verfehlt, die Inhalte der Verhandlung bereits vorher öffentlich zu diskutieren”, kritisierte er. Die Entscheidung über die Fahrrinnenanpassung liege beim Bundesverwaltungsgericht, das erstmals am 15. Juli darüber verhandelt.
Die Umweltschützer befürchten, dass sich durch das Ausbaggern der Fahrrinne Ebbe und Flut verändern und infolgedessen auch Brut- und Nistgebiete überflutet werden. „Es reicht ja ein großes Schiff, das mit einer Riesenwelle das Gelege der Brutvögel wegspült”, sagte Alexander Porschke, Vorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu) Hamburg, dem „Abendblatt”.
Hamburg möchte die Elbe tideunabhängig für Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter befahrbar machen. Mit der Flut ein- und auslaufen können sollen Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 14,50 Meter. (dpa)