KsNI, die Zweite: Geld fürs Klima
Seit dem 29. Juni ist für batterieelektrische, Hybrid- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge sowie die Infrastruktur wieder eine Förderung möglich: eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des zweiten KsNI-Förderaufrufs.
Insgesamt besteht der zweite Aufruf der Förderrichtlinie "Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur" (KsNI) aus zwei Förderaufruf-Teilen und einem Sonderaufruf. Der erste Teil enthält Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und zur Antragstellung für Unternehmen, die in klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur investieren möchten.
Der zweite Teil liefert entsprechende Angaben für Unternehmen, die in das Thema starten und eine Machbarkeitsstudie für ihre Maßnahme erstellen lassen wollen. Der Sonderaufruf richtet sich an Unternehmen mit Sonderfahrzeugen. Damit sind Kfz gemeint, die nicht nur dazu im Einsatz sind, Güter zu befördern, also insbesondere Einsatzfahrzeuge. Als Beispiele nennt das Papier Feuerwehr-, Polizei- und Rettungsdienstwagen, aber auch Kranwagen, die Müllabfuhr, Kehrfahrzeuge, Kipper und Zementmischer.
Wer kümmert sich um die Umsetzung und hilft bei ersten…