KsNI-Fördergeld: Wichtigste Inhalte der 2. Förderrunde für Nutzfahrzeuge
Ab dem 29. Juni ist für batterieelektrische, Hybrid- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge sowie die Infrastruktur wieder eine Förderung möglich: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des zweiten KsNI-Förderaufrufs des Bundesverkehrsministeriums.
Insgesamt besteht der zweite Aufruf der Förderrichtlinie „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (KsNI) aus zwei Förderaufruf-Teilen und einem Sonderaufruf. Der erste Teil gibt detailliertere Informationen zu Voraussetzungen und Fristen und zur Antragsstellung für Unternehmen, die sich klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur fördern lassen wollen. Der zweite Teil liefert entsprechende Angaben für Unternehmen, die in das Thema starten und erst einmal eine Machbarkeitsstudie für ihre Maßnahme durchführen wollen.
Der Sonderaufruf richtet sich an Unternehmen mit Sonderfahrzeugen. Damit sind Kfz gemeint, die nicht nur dazu im Einsatz sind, Güter zu befördern, also insbesondere Einsatzfahrzeuge. Als Beispiele nennt das Papier Feuerwehr-. Polizei- und Rettungsdienstwagen, aber auch Kranwagen, die Müllabfuhr, Kehrfahrzeuge, Kipper und Zementmischer.
Was wird gefördert?
Das…