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Köln: HGK fordert Ausnahmeregelung für kombinierten Verkehr

02.08.2019 13:50 Uhr
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Die HGK fordert bei einem Durchfahrverbot für Lkw in der Kölner Innenstadt Ausnahmen für den kombinierten Verkehr (Symbolfoto)
© Foto: Häfen und Güterverkehr Köln AG

Bei einer Durchfahrtsverbotszone für Lkw über 7,5 Tonnen in der Kölner Innenstadt müsse es Ausnahmeregelungen geben.

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Köln. Das Unternehmen Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) spricht sich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen für eine Ausnahmeregelung bei der von der Stadt Köln angekündigten Durchfahrtsverbotszone für Lkw über 7,5 Tonnen in der Kölner Innenstadt aus. Nach Berechnungen der 100-prozentigen HGK-Tochter Neska ist davon auszugehen, dass diese Regelung allein bei der Container-Sparte der Neska zu 1,8 Millionen zusätzlichen Lkw-Kilometer führt, wenn auch die Rheinuferstraße und die Kölner Zoobrücke unter diese Regelung fallen. Dadurch sei eine stärkere Belastung der Umwelt von bis zu 2,0 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu befürchten. Das wirtschaftliche Risiko beziffert die Neska-Gruppe mit etwa 1,5 bis 2,0 Millionen Euro pro Jahr.

Kombinierter Verkehr ist eine der Stärken der HGK-Tochter Neska

„Die Neska ist über die HGK ein Teil des Stadtwerke Köln Konzerns. Auch dank unserer guten Ergebnisse von zuletzt mehreren Millionen Euro pro Jahr, können Gelder in den Haushalt der Stadt Köln fließen“, erklärte Neska-Geschäftsführer Jan Zeese. Der kombinierte Verkehr sei eine der großen Stärken der Neska und dabei sei das Ziel, „möglichst viele Streckenkilometer von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraße zu verlagern“, sagte Zeese weiter. „Durch eine generelle Verbotszone können sich Spediteure aber animiert fühlen, direkte Lkw-Verbindungen zu etablieren, ohne unsere ökologisch sinnvolleren Angebote mit Schiff und Bahn zu nutzen“, sagte er.

Der Neska-Geschäftsführer schlägt vor, im Bereich der Rheinuferstraße und der Zoobrücke Ausnahmeregelungen für den kombinierten Verkehr zu schaffen. Man unterstütze ausdrücklich das Bestreben der Stadt Köln, die Belastung der Region mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu verringern und verstehe sich dabei als „Teil der Lösung, um den Güterverkehr in Köln und der Region ökologisch sinnvoll und zukunftsfähig zu gestalten. Damit dies möglich ist, müssen aber unsere Terminals gut erreichbar bleiben und der Transport über die Anlagen in Niehl für Handel- und Industrieunternehmen der Region logistisch und wirtschaftlich attraktiv sein. Das ist nur gewährleistet, wenn es kein Lkw-Verbot auf Rheinuferstraße und Zoobrücke gibt“, sagte Zeese.

Bei einem Verbot drohen längere Wege per Lkw

Container-Verkehre beispielsweise aus dem rechtsrheinischen Köln oder dem Kölner Süden würden auch in Zukunft stattfinden. Bei einem Verbot, das Rheinuferstraße und Zoobrücke einschließt, werde die Ware dann aber auf voraussichtlich deutlich längeren Routen oder nicht mehr mit Binnenschiff oder Güterzug, sondern direkt per Lkw durch das Kölner Stadtgebiet transportiert.

Uwe Wedig, Vorsitzender des Vorstands der HGK, unterstützt den Vorschlag der Neska: „Als Logistik-Holding im Stadtwerke Köln Konzern tragen wir auch Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Tochter- und Beteiligungsunternehmen.“ Eine Ausnahmeregelung in dem genannten Bereich bezeichnete er unter Berücksichtigung der ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte als „zwingend“. (tb)

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