München. Das größte Schadenersatz-Verfahren gegen das europäische Lkw-Kartell geht in die nächste Instanz. Nachdem das Landgericht München die Schadenersatz-Klage über 867 Millionen Euro am Freitag abgewiesen hat, kündigte die Klägerin, die Inkassofirma Financialright Claims, sofort Berufung an.
Die Lastwagenbauer MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten jahrelang Preislisten ausgetauscht. Mehr als 3000 Spediteure und Transportfirmen aus ganz Europa traten ihre Schadenersatzforderungen wegen 84.000 angeblich überteuert verkaufter Lastwagen an Financialright ab. Das aber verstoße in mehreren Punkten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, urteilte das Gericht.
Entscheidung „in keiner Weise nachvollziehbar“
Financialright-Geschäftsführer Jan-Eike Andresen sagte: „Das Landgericht München stellt sich diametral gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.“ Die Landgerichte Braunschweig und Frankfurt hätten zudem in Verfahren der Financialright-Schwester Myright gegen VW Abtretungsmodelle bestätigt. „Unsere Mandantin wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen“, sagte Financialright-Anwalt Alex Petrasincu. Auch Sven Bode, CEO des Unternehmens betonte: „Die Entscheidung des Landgerichts München ist in keiner Weise nachvollziehbar und wird durch uns korrigiert werden.“
Unterstützt wird die Sammelklage vom Bundesverband Güterverkehr und Logistik (BGL), dem Deutschen Speditions- und Logistik Verband (DSLV) dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie zahlreichen weiteren Verbänden. Der BGL hatte seinen Mitgliedern zu der Klage über Financialright geraten. Sprecher Martin Bulheller sagte: „In der ersten Halbzeit liegen wir zurück, jetzt kommt die zweite. Da sind wir optimistisch“.
Verfahren könnte bis zum Bundesgerichtshof gehen
Daimler teilte mit, die von Financialright „angestrebte Sammelklage ist in Deutschland in der von der Klägerin gewählten Art und Weise nicht zulässig. Die Entscheidung des Gerichts ist daher nur konsequent.“ Im übrigen könnten die Lkw-Käufer keinen konkreten Schaden durch das Kartell nachweisen. Auch MAN „begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Denn es gibt weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass Kunden“ überhaupt „ein Schaden entstanden ist“.
Der Frankfurter Kartellrechtler Jens Steger, der Lkw-Käufer in anderen Verfahren vertritt, sagte der dpa: „Ich bin überrascht, wie klar das Gericht die Klage abgewiesen hat. Die rechtliche Argumentation ist einleuchtend“. Dass das Verfahren letztlich beim Bundesgerichtshof landen werde, sei klar. „Das wird noch Jahre dauern“. Notwendig sei: „Der Gesetzgeber muss klar regeln, ob Sammelklagen zulässig sind oder nicht“. (dpa/sn)