Brüssel. Die EU-Verkehrsminister haben sich gegen technische Unterwegskontrollen für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgesprochen. Auf ihrem Treffen in Luxemburg stimmten die Minister mehrheitlich gegen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Da auch der Verkehrsausschuss des Europaparlaments bereits die Ausweitung der Unterwegskontrollen auf Vans abgelehnt hat, sind die Pläne der EU-Kommission quasi gescheitert. Zwar muss noch das Plenum des EU-Parlaments über den Vorschlag abstimmen. Doch in der Regel gibt es im Plenum keine wesentlichen Änderungen mehr an dem Votum der Ausschüsse.
Die Verkehrsminister sind ebenfalls gegen den Vorschlag, pro Jahr eine bestimmte Anzahl von LKW bei Unterwegskontrollen überprüfen zu müssen. Die Kommission hatte gefordert, dass die Behörden eines Mitgliedslandes mindestens so viele LKW kontrollieren sollen, dass die Anzahl fünf Prozent der im Land registrierten LKW entspricht. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments unterstützt diesen Vorschlag.
Die Ladungssicherheit soll nach dem Willen der Verkehrsminister bei Unterwegskontrollen nicht verpflichtend überprüft werden müssen. Die einzelnen Mitgliedsländern sollen selbst entscheiden, ob sie die Ladung kontrollieren wollen oder nicht. Ähnlich hatte sich der Verkehrsausschuss im Parlament gegen die Kommissions-Pläne gestellt.
Minister entscheiden sich gegen Risikogruppen
Die verpflichtende Anwendung eines Systems von Risiko-Gruppen, in die Unternehmen des Straßengütertransports eingeteilt werden und aufgrund dessen LKW häufiger oder weniger oft für Unterwegskontrollen aus dem Verkehr gezogen werden sollen, lehnen die Verkehrsminister ebenfalls ab. Wieder soll es den Mitgliedsländern freigestellt bleiben, solch ein System anzuwenden oder nicht. Für die Erstellung der Risikogruppen möchten die Minister den Ländern sieben Jahre einräumen. Die Verkehrspolitiker im EU-Parlament unterstützen den Kommissionsvorschlag für die verpflichtende Einführung der Risiko-Gruppen in allen EU-Ländern. Sie wollen den Mitgliedsstaaten drei Jahre für die Erstellung der Gruppen geben.
Bleiben die strittigen Punkte zwischen Verkehrsministern und Parlament auch nach der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments bestehen, müssen in so genannten Trilogverhandlungen Kompromisse zwischen den EU-Einrichtungen gefunden werden. (kw)