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Jährliche Unterweisung – eine Unternehmerpflicht

04.02.2020 09:45 Uhr
Jährliche Unterweisung – eine Unternehmerpflicht
Transport- und Speditionsbetriebe können ihre Fahrer auch online im Umgang mit dem Digitalen Kontrollgerät schulen
© Foto: Continental

Zu Beginn des Jahres kommen auf Unternehmer wieder einige Verpflichtungen zu: Die jährliche Unterweisungspflicht der Mitarbeiter ist eine davon. Für Transport- und Speditionsbetriebe gelten zusätzliche Regeln.

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München. Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen vor, ihre Mitarbeiter jährlich zu unterweisen. Doch was heißt das genau? In Deutschland ist die Unterweisungspflicht branchenübergreifend geregelt. So haben alle Arbeitgeber die Pflicht, ihre Beschäftigten über Sicherheit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). „Ausreichend und angemessen“ wird in den Vorschriften der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) genauer definiert. Hier heißt es: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen“. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bei Kontrollen Bußgelder und im Schadensfall sogar die Zahlungsverweigerung der DGUV.

Zusatzregel für Speditionsbranche

Nur mit den oben beschriebenen Sicherheitsunterweisungen ist es leider nicht getan, zumindest nicht für die Transport- und Speditionsbranche. Denn Artikel 33 der EU-Verordnung 165/2014 bezieht sich zusätzlich auf das Digitale Kontrollgerät und besagt: „Das Verkehrsunternehmen hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden“. 

Schulung und Dokumentation leicht gemacht 

Um die beiden Themen Sicherheit/Arbeitsschutz sowie Digitales Kontrollgerät abzudecken, sollten Unternehmer also jährlich schulen. Eine Möglichkeit dafür: Die digitale Schulung. Diese bietet vor allem zwei große Vorteile gegenüber den allseits bekannten Präsenzveranstaltungen – Zeit und Kosten werden gespart. 

Mit dem Transport-Trainer aus dem Verlag Heinrich Vogel, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint, werden Unternehmer dabei unterstützt, der gesetzlichen Unterweisungspflicht für Fahrer im Güter- und Personenverkehr mit online basierten Kursen nachzukommen. Die E-Learnings sind in verschiedenen Sprachen am PC und auf mobilen Endgeräten verfügbar. Durch Abschlusstests mit Zertifikat können Unternehmer die Maßnahmen dokumentieren und haben im Falle einer Firmenprüfung die Unterlagen in der digitalen Ablage griffbereit. 

Eine Übersicht aller Kurse finden Sie hier: www.transport-trainer.de/kurse

VerkehrsRundschau-Abonnenten können den Weiterbildungsbereich wie gewohnt kostenfrei im VerkehrsRundschau plus-Portal nutzen.

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