Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag einen Deal zum ersten EU-Mobilitätspaket gebilligt, der zuvor mit Unterhändler des EU-Rats ausgehandelt worden ist. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte jeweils für die im vergangenen Dezember erzielten Kompromisse zur Reform der Entsendung von Fahrern, ihren Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Kabotage-Beförderungen, teilte das Europaparlament jetzt mit. Sie sollen Wettbewerbsverzerrungen im Straßenverkehrssektor beenden und dort bessere Arbeitsbedingungen schaffen.
Kabotage soll strenger überwacht werden
Das Abkommen behält demnach die bestehenden Beschränkungen für die Kabotage bei. Erlaubt sein sollen also auch künftig maximal drei Beförderungen in sieben Tagen im Anschluss an eine internationale Güterbeförderung. Anschließend soll es allerdings eine viertägige Cooling-off-Phase geben, in welcher der Lastwagen im Heimatland des Unternehmens bleiben muss, bevor damit weitere Kabotage-Transporte durchgeführt werden. Um Betrug wirksamer bekämpfen zu können, sollen die Tachografen in den Fahrzeugen genutzt werden, um Grenzübertritte zu registrieren.
Um die Nutzung von Briefkastenfirmen zu verhindern, sollen die Güterkraftverkehrsunternehmen in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, künftig in erheblichem Umfang tätig sein müssen. Der Kompromiss für die neuen Vorschriften sieht auch vor, dass die Lkw alle acht Wochen zum operativen Sitz des Unternehmens zurückkehren müssen. Auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen sollen zudem ab Mitte 2026 mit digitalen Tachographen ausgerüstet sein und deren Fahrer sich dann die Lenk- und Ruhezeiten halten.
Ausländische Sozialstandards gelten bei Entsendung
Die zwischen den Unterhändlern vereinbarten und vom Verkehrsausschuss des EU-Parlaments gebilligten Reformvorhaben sehen weiterhin vor, dass die Entsendungsregeln künftig für die Kabotage und internationale Transporte gelten. Das heißt: Bei der Fahrer-Entsendung ins EU-Ausland gelten künftig die dortigen Sozialstandards ab dem ersten Tag. Ausgenommen sein sollen der Transitverkehr, bilaterale Transporte sowie bilaterale Transporte mit einer zusätzlichen Be- oder Entladung in jeder Richtung (oder null auf dem Hinweg und zwei bei der Rückkehr).
Die Unternehmen sollen ihre Touren künftig auch so organisieren, dass die Fahrer im internationalen Güterverkehr in regelmäßigen Abständen (je nach Arbeitsplan alle drei oder vier Wochen) nach Hause fahren können. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf laut dem vereinbarten Text nicht mehr im Lkw-Fahrerhaus genommen werden. Wenn Fahrer die Pause von mindestens 45 Stunden unterwegs einlegen, muss das Unternehmen, das sie beschäftigt, demnach für die Unterbringungskosten aufkommen.
In Ausnahmefällen sollen die neuen Regeln den Lkw-Fahrern erlauben, die Lenkzeit unter strengen Beschränkungen zu überschreiten. Zum Beispiel, um nach Hause zu kommen und ihre wöchentliche Ruhezeit zu nehmen, wenn sie sich sehr nahe an der Heimatbasis befinden.
Weitere Zustimmung für Inkrafttreten notwendig
Dem Abkommen, dem der Verkehrsausschuss am Dienstag mehrheitlich zugestimmt hat, müssen nun das gesamte Europäische Parlament und der EU-Ministerrat zustimmen, damit es in Kraft treten kann.
Die neuen Entsendungsvorschriften sollen 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts gelten. Die Vorschriften über die Ruhezeiten, einschließlich der Rückkehr der Fahrer, sollen 20 Tage nach Veröffentlichung des Rechtsakts gelten. Die Vorschriften über die Rückgabe von Lkw und andere Änderungen der Marktzugangsregeln sollen 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts über den Marktzugang gelten. (ag)
Glück wolfgang