Rom. Die italienischen Finanzbehörden haben den schwarzen Schafen im Straßentransport den Kampf angesagt. Alle Unternehmen, die beim Verstoß gegen die Regeln der Straßensicherheit wie Einhaltung der Fahrzeiten oder der Auftragsvergabe an illegale Fahrer erwischt worden sind, können für ein Jahr keinerlei Steuererleichterung und Nachlass auf die Sozialabgaben für sich in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere auch für Auftraggeber, die sich dieser schwarzen Schafe bedienen.
Außerdem, so gaben die Steuereinzieher bekannt, wird im Netz eine Liste all dieser Unternehmen veröffentlicht - und zwar mit vollständiger Angabe von Personaldaten, Steuernummer und Firmensitz.
Grundlage für diese Maßnahme ist das Nachtrags-Haushaltsgesetz von 2008, das bereits eine Bestrafung bei entsprechenden Verstößen vorsah - und zwar eine Aussetzung aller staatlichen Zuwendungen für sechs Monate. (rp)