Genf. Die Internationale Straßentransportunion (IRU) will zum 1. Juli das Carnet TIR-Verfahren ändern, das das Zollverfahren bei grenzüberschreitenden Warenbeförderungen auf der Straße vereinfachen soll. Wie IRU-Präsident Christian Labrot jetzt auf Nachfrage bestätigte, soll es künftig nicht mehr bis zu sieben verschiedene Carnets geben, sondern nur noch zwei. Geplant ist eines mit sechs Blättern (Cross Border) für einzelne Grenzübertritte und eines mit 14 Blättern (Flexi) für Transporte durch mehrere Länder und mit mehreren Abladestellen.
Zudem beabsichtigt die IRU, die maximale Haftung pro Carnet TIR von derzeit 60.000 auf dann 100.000 Euro erhöhen. Der Preis soll dabei gleich bleiben, erklärte Labrot, um das Verfahren für Transportunternehmen attraktiver zu machen. Grund dafür ist unter anderem, dass die Zahl der ausgegeben Carnet TIR und damit eine Einnahmequelle der IRU in den vergangenen drei Jahren um die Hälfte eingebrochen ist. Das lag vor allem am Russland-Embargo und der EU-Osterweiterung. Für eine Beförderung zwischen Mitgliedstaaten kann das Carnet TIR nämlich nicht verwendet werden, da die Europäische Gemeinschaft für Zwecke des TIR ein einheitliches Gebiet darstellt. Es kommt in erster Linie bei Straßengüterverkehren in Drittstaaten zum Einsatz.
Mit dem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis reagiert die Organisation jedoch auch auf die zunehmenden Beförderungen mit höheren Warenwerten. Sie will die Risiken für den Zoll auf der einen Seite und die Beteiligten am Verfahren auf der anderen Seite reduzieren.
Mittelfristig arbeitet die IRU laut Labrot an einer Digitalisierung des TIR-Verfahrens. Derzeit läuft dazu ein Pilotversuch. (ag)