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Revidierte StVO-Novelle Die StVO- Novelle hat einige neue Bußgeldtatbestände geschaffen, insbesondere aber an der Sanktionsschraube gedreht. Die Schwelle für die Verhängung von Fahrverboten und die Ei...
Revidierte StVO-Novelle Die StVO- Novelle hat einige neue Bußgeldtatbestände geschaffen, insbesondere aber an der Sanktionsschraube gedreht. Die Schwelle für die Verhängung von Fahrverboten und die Eintragung von Punkten wurde deutlich abgesenkt. Doch gab es einen Formfehler bei der Verkündung, der nach Ansicht vieler Juristen zur Nichtigkeit von Teilen oder sogar der ganzen Novelle führt. Seit deren Inkrafttreten am 28. April 2020 sind bereits eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden erlassen worden. Diese werden als wirksam angesehen: Wurde hiergegen kein Einspruch eingelegt, wurden die Bußgeldbescheide rechtskräftig. Die darin verhängten Fahrverbote müsse dann angetreten, die Punkte eingetragen werden.
Derzeit laufen Gespräche zwischen BMVI und den Ländern zum weiteren Verfahren. Es gilt die Devise: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Jeder, der einen Bußgeldbescheid aufgrund der…