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Hintergrund: Nachtflugregelungen großer deutscher Flughäfen

13.10.2011 17:09 Uhr
Hintergrund: Nachtflugregelungen großer deutscher Flughäfen
Nachtflüge sorgen gerade bei Flughafenanwohnern immer für reichlich Diskussionsstoff
© Foto: Ilja MaöÌk - Fotolia

An zahlreichen deutschen Flughäfen haben die Nachtflüge immer wieder Gerichte beschäftigt. Eine Auswahl der geltenden Bestimmungen

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Leipzig. Auch an anderen deutschen Flughäfen haben die Nachtflüge immer wieder Gerichte beschäftigt. Eine Auswahl der geltenden Bestimmungen:

FRANKFURT/MAIN: Der größte deutsche Flughafen erhält am 21. Oktober eine weitere Landebahn. Nachts darf dann jedoch vorerst nicht mehr geflogen werden. Zwar erlaubt die Baugenehmigung noch 17 Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Nach Anwohnerklagen untersagte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel aber diese Flüge bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Kasseler Richter zweifeln auch am Bedarf für die Nachtflüge inmitten des Ballungsraums. Die Landesregierung rechnet mit einer Entscheidung in Leipzig Anfang nächsten Jahres. Derzeit gibt es in Frankfurt zwischen 23.00 und 5.00 Uhr etwa 40 Flüge.

MÜNCHEN: Von Mitternacht bis 5.00 Uhr sind Luftpost- und Hilfsflüge, Landungen aus Sicherheitsgründen sowie Flüge mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr dürfen nur vergleichsweise leise Maschinen starten und landen. Generell gilt dafür am zweitgrößten deutschen Flughafen keine Höchstzahl, sondern ein Lärmkontingent. Mit der Regelung wollen die Betreiber auf dem 30 Kilometer außerhalb Münchens gelegenen Airport 89 Flüge pro Nacht ermöglichen.

DÜSSELDORF: Die Nummer drei unter den deutschen Flughäfen hat eine sehr strikte Regelung. Zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sind auf den Pisten am Düsseldorfer Stadtrand 33 Landungen erlaubt, keine Starts. Bestimmte Airlines dürfen bei Verspätungen bis Mitternacht und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr landen. Ansonsten dürfen in der Nacht nur kleine Propellermaschinen starten und landen.

BERLIN-TEGEL: Von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt das Nachtflugverbot an Deutschlands viertgrößtem Flughafen in Berlin-Tegel, ausgenommen sind Postflüge, Rettungsflüge und genehmigungspflichtige Sonderflüge. Für unvermeidbare Verspätungen gilt eine Toleranz von einer Stunde.

SCHÖNEFELD-ALT: Grundsätzlich ist die Bahn des früheren DDR-Zentralflughafens 24 Stunden offen. Nur besonders laute Flugzeuge dürfen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht landen oder starten. Bei unvermeidbaren Verspätungen sind Landungen bis 1.00 Uhr möglich. In der Nacht gelten höhere Lärmentgelte.

HAUPTSTADTFLUGHAFEN BER: Nach der jetzt bestätigten Regelung werden am neuen Schönfelder Airport von Mitternacht bis 5.00 Uhr keine Landungen und Starts erlaubt. Ausnahmen gelten für Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen. Von 22.00 Uhr bis Mitternacht und von 5.00 bis 6.00 Uhr gelten Einschränkungen. Durchschnittlich 77 Flüge sind erlaubt, 46 davon müssen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr liegen. Maximal dürfen 103 Starts und Landungen erreicht werden. Die Betreiber betonene, dass dieses Volumen erst in vielen Jahren erreicht werde. Konkrete Zahlen für den Bedarf im Juni 2012 nennen sie noch nicht. (dpa)

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