Kassel. Das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gilt nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bereits mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn, also vom 21. Oktober an. "Juristisch gilt der Beschluss sofort", sagte der Vorsitzende Richter des 11. Senats, Günter Apell, am Donnerstag auf dpa-Anfrage.
Der Beschluss wirke sich allerdings erst aus, "wenn der Betreiber den neuen Planfeststellungsbeschluss nutzen will". Dies geschehe nach seiner Auffassung mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn. "Ich gehe davon aus, dass er (Fraport) die Landebahn nicht ohne den neuen Feststellungsbeschluss betreiben kann", betonte der Verwaltungsrichter.
Zuvor hatte das "Darmstädter Echo" berichtet, der Flughafenbetreiber Fraport gehe davon aus, dass das Verbot erst mit dem neuen Winterflugplan am 30. Oktober in Kraft tritt. (dpa)