Mainz. Die Ursache der Havarie des Tankmotorschiffes (TMS) „Waldhof“ am 13. Januar 2011 auf dem Mittelrhein nahe der Loreley konnte nun aufgeklärt werden. Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte interdisziplinäre Expertengruppe kam nach zweijähriger Arbeit zu dem Schluss, dass eine nur teilweise Befüllung der sieben Ladetanks eine wesentliche Ursache für das Kentern des TMS „Waldhof“ war. Dadurch verlor das Schiff bei seiner Fahrt jenseits der Hochwassermarke I und den damit einhergehenden hohen Strömungsgeschwindigkeiten seine Schwimmstabilität.
Nach der Havarie trieb die „Waldhof“ kieloben etwa 2 Kilometer unkontrolliert stromabwärts. Dabei kollidierte sie mit einem zu Berg fahrenden Tankmotorschiff und blieb schließlich bei Rhein-Kilometer 555,33 am rechten Ufer auf der Backbordseite liegen. Das Unglück forderte ein Menschenleben. Ein weiteres Besatzungsmitglied wird seither vermisst. Die Bergung des Schiffes und seiner Ladung – 2378 Tonnen konzentrierte Schwefelsäure – nahm 32 Tage in Anspruch. In dieser Zeit war der Rhein in Höhe der Unfallstelle für den Schiffsverkehr zum Teil vollständig gesperrt.
Verstoß gegen Vorschriften
Zum Havariezeitpunkt erfüllte das TMS „Waldhof“ aufgrund der falschen Ladungsverteilung weder die vorgeschriebenen Stabilitätskriterien nach dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR 2003 und ADN 2011) noch die allgemeine Stabilitätsvorschrift nach § 1.07 Nr. 3 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
Die Unglücksfahrt des TMS „Waldhof“ wurde zur Aufklärung des Unfallhergangs mit dem Schiffsführungssimulator der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe nachgestellt. Demnach brachten die Strömungsverhältnisse an der Flussstelle das Schiff zum Kentern. Baumängel oder technische Defekte, Leckagen am Schiffsrumpf oder nautische Fahrfehler sind laut Abschlussbericht nicht die Unfallursache gewesen.
Konsequenzen aus dem Unglück
Um derartige Unfälle künftig zu vermeiden, schlagen die Experten die obligatorische Ausrüstung der Rheinschiffe mit AIS vor, einem über Funk vermittelten automatischen Identifikationssystem. Außerdem sollten an den Mittelrhein-Gefahrenstellen „Betteck“, „Bankeck“ und „Tauberwerth“ ab Erreichen der Hochwassermarke I für große Binnenschiffe und Schiffsverbände ein Begegnungsverbot eingeführt werden. (diwi)