EuGH-Urteil zum EU-Mobilitätspaket: Rückkehrpflicht für Lkw gekippt

2020 reichten sieben Länder Klage gegen das EU-Mobilitätspaket ein. Anfang Oktober 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof. Eine erste Einordnung.
Es war ein lange erwartetes Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte über 15 Klagen von sieben Staaten zum EU-Mobilitätspaket zu entscheiden. Nun ist es gefallen. Die Luxemburger Richter bestätigten zwar in weiten Teilen das Paket als rechtskonform, kippten allerdings die Rückkehrpflicht für Fahrzeuge.
Die Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr mussten bisher alle acht Wochen zu den Betriebsstätten von Transportunternehmen zurückkehren. Der Gesetzgeber habe nicht aufgezeigt, dass er beim Erlass der Regelungen genügend Informationen hatte, um beurteilen zu können, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, so die Richter laut Mitteilung des EuGH.
"Das Urteil ist ein gutes Zeichen für Deutschland und Europa. Die Richter haben Rechtsklarheit hergestellt und das Mobilitätspaket weitgehend bestätigt", so Markus Ferber, CSU-Mitglied und Mitglied des Europäischen Parlaments. "Ich bin froh…