Hamburg. Vor gut einem Jahr schlug der Freizone des Hamburger Hafens das letzte Stündlein. Noch im Kaiserreich von Reichskanzler Otto von Bismarck 1881 erzwungen, trat sie 1888 in Kraft und hatte über 120 Jahre Bestand. Doch die Globalisierung der Güterströme machte die Zollgrenze inmitten der Hansestadt überflüssig. Beispielsweise fließen rund 90 Prozent der Importgüter an andere EU-Staaten weiter, bleiben also im EU-Zollgebiet. Gestern zogen der Hamburger Senat, die Hafenwirtschaft und die Zollverwaltung in Hamburg eine erste Bilanz. Sehr zufrieden zeigte sich Wirtschaftssenator Frank Horch: „Das Ende des Freihafens am 31. Dezember 2012 markiert das Ende einer Epoche der Hamburger Hafen- und Stadtgeschichte und den Beginn einer neuen, erfolgversprechenden Ära unseres Hafens. Dem unermüdlichen Einsatz der Zollverwaltung und der Wirtschaft ist es zu verdanken, dass Anfangsprobleme gelöst wurden und wir heute eine positive Bilanz ziehen können.“ Horch betonte, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens, auch gegenüber den Konkurrenzhäfen gefestigt sei und weiter wachse.
Ins gleiche Horn stieß Colette Hercher, die Präsidentin der Bundesfinanzdirektion Nord: „Aus Sicht der Zollverwaltung ziehe ich eine positive Bilanz. Die Veränderung der Zollverwaltung mit Aufhebung der Freizone zum 1. Januar 2013 weg von Kontrollen an der Freizonengrenze hin zu einer Abfertigung an zwei Standorten im Hamburger Seezollhafen und einer mobilisierten Abfertigung auf Anfrage ist in jeder Hinsicht geglückt.“
Handelskammer betont Vorteile für Unternehmen
Die Handelskammer Hamburg hob bei der Bilanz die Vorteile für die Unternehmen besonders hervor: „Die Entscheidung zur Aufhebung der Freizone war richtig! Der Verkehr im Hamburger Hafen fließt besser, zollrechtliche Formalitäten für Waren aus der EU sind weggefallen und die Unternehmen im Hafen können ihre Warendispositionen jetzt unabhängiger von den Öffnungszeiten des Zolls gestalten. Viele Wirtschaftsbeteiligte haben also mehr Flexibilität, “ sagte Hans Fabian Kruse, Vorsitzender des Kammer-Ausschusses für Außenwirtschaft Ein wenig Wasser in den Wein goss Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg, in seiner Rückschau: „Rückblickend lässt sich festhalten, dass der Umstellungsprozess im Großen und Ganzen gut verlaufen ist. Aber auch Gutes kann noch verbessert werden. Verbesserungsbedarf gibt es unter anderem im Bereich der ehemaligen Zolldurchlässe und in einigen Abwicklungsbereichen. Dies betrifft zum Beispiel die zentrale Dokumentenkontrolle, für die die Originaldokumente zum Teil noch physisch zwischen den östlichen und westlichen Hafenbereichen hin- und her transportiert werden müssen.“ Er sei jedoch zuversichtlich, dass auch dafür Lösungen gefunden werden könnten.
Veränderungen im EU-Zollrecht
Die Entscheidung für die Aufhebung der Freizone durch den Senat im Dezember 2009 wurde durch Veränderungen im EU-Zollrechts vorangetrieben: Es sieht eine Angleichung der Zollverfahren innerhalb und außerhalb von Freizonen vor. Vorangegangen war bereits 2003 die Herauslösung großer Teile im Osten des alten Hafengebiets. Dort entsteht seither die Hafen-City mit ihrem Wahrzeichen Elbphilharmonie. Seit dem 1. Januar 2013 ist der Hamburger Hafen zollrechtlich „vereinigt“: Doppelte Kostenbelastungen durch bürokratische Erfordernisse der doppelten früheren Zollsysteme - „Freizone“ und „Seezollhafen“ - im Hafen entfielen. Die weitgehend elektronische Zollabfertigung macht Zäune und Grenzen entbehrlich. Für den Senat besonders wichtig: Hamburg hat seither die volle Planungs- und Gestaltungshoheit über den Hafen. Beantragungen und Genehmigungen nach dem Zollverwaltungsgesetz - mit Ausnahme der Errichtung neuer Zolllager - sind nicht mehr nötig. (cfd)