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Grüne wollen von Dobrindt Klarheit über Autobahn-Probleme

28.08.2017 15:45 Uhr
Alexander Dobrindt
Bundesverkehrsminister Alexander Dorbindt will an ÖPP-Vorhaben grundsätzlich festhalten
© Foto: Picture Alliance/dpa/Maurizio Gambarini

Öffentlich bekannt sind die finanziellen Probleme des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil seit langem. Doch die Millionenklage der Firma gegen den Staat bringt das Thema mitten im Wahlkampf wieder auf die Tagesordnung.

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Berlin. Die Grünen verlangen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Klarheit über die Finanzprobleme beim privaten Betreiber eines Abschnittes der Autobahn 1. „Parlament und Öffentlichkeit haben einen Anspruch auf schonungslose Aufklärung”, schreiben Fraktionschef Anton Hofreiter und der Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler in einem Brief an Dobrindt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Minister solle unter anderem darüber informieren, wann die Regierung von einer drohenden Insolvenz des Konsortiums und dessen Klageabsicht gegen den Bund erfahren habe. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht von einem «handfesten Skandal».

Das Konsortium betreibt einen 72,5 Kilometer langen Abschnitt der A 1 zwischen Hamburg und Bremen, den es von 2008 bis 2012 sechsspurig ausgebaut hat. Der Vertrag läuft über 30 Jahre. Finanziert werden sollte das Projekt durch anteilige Einnahmen aus der Lkw-Maut auf der Strecke - doch die fielen deutlich geringer aus als erhofft. Schon
2013 wies die Gesellschaft in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2012 daraufhin, dass die Kostenplanungen „sehr ambitioniert” seien und bei einer geringeren Verkehrsentwicklung am Ende sogar die Insolvenz drohen könnte. Am Mittwoch hatte die „Süddeutsche Zeitung” berichtet, dass der Betreiber A1 mobil die Bundesrepublik verklagt.

Probleme der Gesellschaft seit Jahren bekannt

Die Probleme der Gesellschaft sind seit Jahren öffentlich bekannt. In den im Bundesanzeiger veröffentlichten Geschäftsberichten der Betreibergesellschaft wird mindestens seit 2011 über Schwierigkeiten berichtet. Bereits 2010 hatte die Gesellschaft mit dem Bund - vertreten durch das Land Niedersachsen - ein Schlichtung begonnen, um über finanzielle Nachbesserungen zu verhandeln. „Eine eventuelle Ablehnung des aktuellen Schlichtungsvorschlags stellt für die Projektgesellschaft ein entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko dar”, heißt es im 2011 veröffentlichten Geschäftsbericht für 2010.

Im März 2016 veröffentlichte die Gesellschaft einen Bericht für 2013 und warnte dort konkret vor dem möglichen Ende: „Selbst bei einer Fortschreibung der Verkehrsentwicklung gemäß der ursprünglichen Prognosen kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass die durch die Kapitalgeber zur Verfügung gestellten Finanzmittel vollumfänglich zurückgezahlt werden können”, heißt es in dem Bericht. Im Klartext: A1 mobil fürchtete, Bankkredite nicht zurückzahlen zu können. Über die im Internet zugänglichen Berichte haben auch der „Spiegel” und die „Berliner Zeitung” (Samstag) berichtet.

Rückzahlungen bis Ende 2017 teilweise gestundet

Die Banken, die A1 mobil das Geld für das Projekt geliehen haben, trafen mit der Gesellschaft 2015 ein Stillhalteabkommen - in der Hoffnung, dass sich Firma und der Bund auf einen finanziellen Ausgleich einigen können. Bis Ende 2017 sind die Rückzahlungen zumindest teilweise gestundet. „Die Kündigung und Fälligstellung der Kredite würde voraussichtlich zur Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz der Gesellschaft führen”, heißt es im betreffenden Geschäftsbericht.

Die „Süddeutsche Zeitung” hatte vergangenen Mittwoch darüber berichtet, dass A1 mobil angesichts der bisher ergebnislosen Verhandlungen und dem drohenden Fristende der Banken den Staat nun verklagt. Nach dpa-Informationen liegt der Streitwert bei mehr als 700 Millionen Euro.

Die Grünen wollen nun von Dobrindt wissen, welche Verpflichtungen der Bund im Fall einer Insolvenz der Firma hätte. Der Minister solle zudem alle noch geplanten Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) umgehend stoppen. Dobrindt hatte Vorwürfe wegen des A1-Projekts zurückgewiesen und will an ÖPP-Vorhaben grundsätzlich festhalten. (dpa)

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