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Grenzüberschreitender Verkehr Deutschland-Kosovo

10.02.2025 16:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
Deutschland-Flagge und Kosovo-Fahne wehen nebeneinander im Wind
 Mit dem bilateralen Abkommen soll der deutsch-kosovarischen Personen- und Güterverkehr gestärkt werden
© Foto: Oleksii/Stock.adobe.com

Deutschland unterzeichnet Abkommen mit Kosovo: Von einem grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße soll die Wirtschaft beider Länder profitieren.

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Für einen grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße haben Hartmut Höppner, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, und Liburn Aliu, Minister für Umwelt, Raumplanung und Infrastruktur der Republik Kosovo, am heutigen Montag, 10. Februar, in Berlin ein Abkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo unterzeichnet.
Staatssekretär Hartmut Höppner sagte dazu: „Mit dem bilateralen Abkommen schaffen wir einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den deutsch-kosovarischen Personen- und Güterverkehr. Damit stärken wir unsere bilateralen Handelsbeziehungen und damit die Wirtschaft beider Länder.“

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Beim Straßenpersonenverkehr liege der Fokus des Abkommens auf dem gewerblichen grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehrs auf Busreisen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) plane, aus den Linienverkehren zwischen Kosovo und Deutschland Daten und Statistiken zu erheben.

Im Straßengüterverkehr können Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, wie etwa die Beförderung von Medikamenten und anderen Gütern, die zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen bestimmt sind entfallen. Zudem regelt das Abkommen die von den Fahrern zu erfüllenden Pflichten, wie die Mitführung bestimmter Dokumente, oder die einzuhaltenden Vorschriften wie die Lenk- und Ruhezeiten.

Nach Inkrafttreten des Abkommens wird eine deutsch-kosovarische Gemischte Kommission gebildet, die bei Bedarf zusammentritt – etwa um das Genehmigungskontingent für den Straßengüterverkehr weiterzuentwickeln. Dabei liege der Fokus auf dem Umwelt- und Klimaschutz, weshalb das Kontingent ausschließlich aus Genehmigungen für Kraftfahrzeuge bestehen wird, deren Emissionsgrenzwerte mindestens der Schadstoffklasse EURO V entsprechen

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