Wien. Die seit 16 Jahren geplante dritte Landebahn auf dem Flughafen Wien darf nicht gebaut werden. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Flughafenpiste im Februar aus Klimaschutzgründen abgewiesen. „Durch den Bau der dritten Landebahn auf dem Flughafen und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen“, hieß es zur Begründung. Das ergebe sich „unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe.“
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes, das sich mit 28 Beschwerdeführern auseinandersetzen musste, ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gewichtiger einzuschätzen als die wirtschaftlichen und arbeitmarktpolitischen Interessen. Die Möglichkeiten des Flughafens, den Ausstoß von Treibhausgasen durch eigene Maßnahmen zu verringern, seien zudem nicht ausreichend, teilte es mit. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Der Flughafen will sich dennoch wehren und sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden, sagte ein Sprecher.
Der Gerichtsentscheid ist für Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried und die Transport- und Logistikbranche ein herber Rückschlag. Sowohl die Politik als auch die Wirtschaft hatten für das Projekt plädiert und sprechen jetzt von negativen Auswirkungen auf den Logistikstandort Wien. (mf/ag)