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Geplatzte Pkw-Maut: Scheuer weist Vorwürfe zurück

23.10.2019 13:18 Uhr
Andreas Scheuer
Die Vorwürfe der Opposition bezeichnet Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) als „fehlgedeutete Interpretationen"
© Foto: Sina Schuldt/dpa/picture-alliance

Das Bundesverkehrsministerium setzt nach eigenen Angaben auf vollständige Transparenz. Ab Freitag will der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut einsetzen.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat Vorwürfe aus der Opposition zur geplatzten Pkw-Maut zurückgewiesen. In einem Schreiben an FDP-Fraktionschef Christian Lindner und den FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic spricht Scheuer von „fehlgedeuteten Interpretationen“. Das Ministerium setze auch weiterhin auf „vollständige Transparenz“ für die parlamentarische Arbeit – „auch wenn es von Ihnen als Oppositionspolitiker anders dargestellt wird“. Der Brief von Mittwoch liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Gutachten der FDP: Erhebliche Risiken bei Betreiberverträgen

Laut einem Gutachten für die FDP ist Scheuer mit den Betreiberverträgen für die geplatzte Pkw-Maut erhebliche Risiken eingegangen. Die bei einem gerichtlichen Stopp verankerten Kündigungsfolgen im Vertrag für die Maut-Erhebung seien als „unüblich nachteilig für Deutschland als Auftraggeber anzusehen“, hieß es in dem Ende August vorgelegten Gutachten im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion.

In dem Schreiben Scheuers heißt es nun, das Gutachten gehe zur Frage der „Angemessenheit der Entschädigungsregelungen“ in zweifacher Hinsicht grundlegend fehl. Dabei geht es vor allem um das Risiko sowie die Art und Weise einer Kündigung. Am Freitag will der Bundestag auf Antrag der Opposition aus FDP, Linken und Grünen einen Untersuchungsausschuss zur Maut einsetzen.

Folgende Punkte sollen nach Informationen des Newsdienstes „Heute im Bundestag“ dabei geklärt werden:

  • welche finanziellen und politischen Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut durch wen seitens der Bundesregierung eingegangen wurden
  • inwieweit der Bundestag über das Vorgehen jeweils umfassend, zutreffend und zeitnah unterrichtet wurde
  • ob unter anderem europarechtliche, verfassungsrechtliche und gesetzliche Vorschriften bei der Vergabe der Erhebung und der Kontrolle der Pkw-Maut seitens der Bundesregierung eingehalten wurden
  • inwiefern die Bundesregierung die Bedingungen während des Vergabeprozesses verändert hat und aus welchen Gründen
  • ob die Bundesregierung jederzeit im Vergabeprozess einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt hat
  • aus welchen Sachverhalten sich die verschiedenen Kündigungsgründe begründen und welche alternativen Szenarien zur getätigten Kündigung bestanden

Die Opposition wirft Scheuer unter anderem vor, er habe Verträge zur Pkw-Maut voreilig abgeschlossen und Regelungen für den Schadenersatz vereinbart, die die Steuerzahler nun teuer zu stehen kommen könnten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Maut Mitte Juni für rechtswidrig erklärt, direkt nach dem Urteil kündigte das Verkehrsministerium die Verträge. (dpa/sn)

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