Berlin. Generationswechsel beim BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung): Die Mitglieder des Güterkraftverkehrsverbandes haben ein neues Führungsgremium gewählt, das fast komplett neu besetzt ist, und eine neue Satzung beschlossen.
Mit der Satzung kommt es auch zu Strukturveränderungen in dem Verband: Darunter fällt die Einrichtung eines Aufsichtsrates anstelle eines Präsidiums und die eines Vorstandes anstelle der Hauptgeschäftsführung. Der scheidende BGL-Präsident Adalbert Wandt sprach angesichts dieser und weiterer Neuerungen von der „größten, einschneidenden Veränderung“ seit der Fusion des Bundesverbandes des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF) mit dem Nah- und Entsorgungsverkehrsverband BDN/BWE 1999.
Erstmals ist eine Frau in einem BGL-Führungsgremium
Zu der im Vorfeld der Mitgliederversammlung prognostizierten Kampfabstimmung um die insgesamt sechs Plätze im Aufsichtsrat kam es dann doch nicht. Fünf Personen wurden gewählt. Mit Henriette Koppenhöfer vom Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz ist erstmals eine Frau in einem Führungsgremium des BGL eingezogen. Weiterhin bestimmten die Delegierten Hans Ach (Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen), Thomas Heinbokel (Landesverband des Verkehrsgewerbes Mecklenburg-Vorpommern), Hubertus Kobernuß (Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen) und Horst Kottmeyer (Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen). Kottmeyer ist das einzige Mitglied aus dem alten Präsidium, das sich zur Wiederwahl stellte. Erwartungsgemäß wurde Professor Dirk Engelhardt Sprecher des Vorstandes und Adolf Zobel sein Stellvertreter.
Neuer Aufsichtsratsvorsitender muss noch gewählt werden
Wer der neue Aufsichtsratsvorsitzende wird, entscheidet sich auf der ersten Sitzung des neuen Aufsichtsrates. Die erfolgt nach Eintragung der neuen Satzung ins Vereinsregister. Damit ist laut Engelhardt derzeit Anfang Januar 2019 zu rechnen.
Einen Vorteil in der neuen Struktur sieht Engelhardt darin, dass sich das Gremium jetzt nicht mehr turnusmäßig treffen muss, sondern bei Bedarf. Damit sei eine größere Flexibilität bei der Führung des Verbandes verbunden. (cd)