Frankfurt/Main. Mit dem jüngst im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) droht nach Einschätzung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Monopolisierung in der Entsorgungswirtschaft. Privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen würden von einem fairen Wettbewerb ausgeschlossen, indem ihnen die gewerbliche Sammlung von Abfällen zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz und der laut BGL „fetten Gebührenhaushalte“ untersagt werden könne.
Der Hintergrund: Eine Bestimmung in § 17 Absatz 3 KrWG schreibt vor, dass „… die vom gewerblichen Sammler angebotene Sammlung und Verwertung der Abfälle wesentlich leistungsfähiger [sein muss] als die von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder dem von ihm beauftragten Dritten bereits angebotene oder konkret geplante Leistung.“
„Durch diese elementare Benachteiligung der privatwirtschaftlichen Konkurrenz wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetrieben zu geradezu mittelalterlich anmutenden Pfründen verholfen“, kritisiert BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt. Viele Bürger müssten sich nun auf steigende Kosten für die Müllabfuhr in ihren Betriebskostenabrechnungen gefasst machen. (diwi)