Berlin. Die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 ist neu gefasst worden. Die Regel beschreibt unter anderem bauliche Anforderungen an Sammelstellen und Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle sowie die Anforderungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde zum Umgang mit den Abfällen.
Die neue TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Ausgabe vom Januar wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl 2012 auf den Seiten 102 bis 115 veröffentlicht. Der Download der 33-seitigen TRGS inklusive vier Anhängen steht nun auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. (gg/dsb)