Paris. Wenn bis Ende Oktober keine Einigung zwischen Großbritannien und der EU erfolgt, werden sich auch die Regeln für den Straßengütertransport über den Ärmelkanal ändern. Der französische Zoll hat sich darauf vorbereitet und ermöglicht den Fahrern und ihren Auftraggebern umfassende Informationen über die dann zu beachtenden Formalitäten auf der Internetseite www.douane.gouv.fr unter dem Suchwort brexit und der Rubrik „Conducteurs – préparez-vous au brexit“. Eine Version auf Deutsch findet sich dort im Bereich „Other languages“.
Der Gewerbeverband TLF hat die drei wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Für die Einreise wird eine „entry summary declaration (ENS)“ benötigt.
- Falls die britischen Behörden dies demnächst verlangen, könnte die Vorlage gültiger Pässe unabdingbar werden.
- Der Transport von Alkohol und Tabakwaren wird nur in erheblich geringeren Mengen erlaubt sein, wenn Großbritannien für die EU ein Drittland wird. Auskunft gibt der Site europa.eu. (jb)