Paris.Die Pariser Wettbewerbskontrolle Autorité de la Concurrence hat gegen die sowohl in Frankreich als auch im EU-Ausland präsente Verbundgruppe Astre ein Bußgeld in Höhe von 3,8 Millionen Euro verhängt. Sie wirft ihr vor, seit mehr als 20 Jahren untereinander Kunden zugewiesen und so gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Damit sieht die seit 1992 bestehende Gruppierung ihre Funktionsgrundlage in Frage gestellt.
Keine Vereinbarungen mit Kunden anderer Verbundsmitglieder
Das Urteil der Behörde fußt auf dem Ergebnis einer Untersuchung der Direktion gegen Verstöße im Bereich von Konkurrenz und Verbrauch sowie zur Ahndung von Betrug (Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des fraudes) und stellt folgende Tatbestände fest: „Die Gruppierung hat in ihr internes Règlement, ihre Statuten und Mitgliedsschaftsauflagen Klauseln integriert, die ihre Mitglieder dazu verpflichten, keine Vereinbarungen mit „Referenzkunden“ einzugehen, das heißt solche anderer Verbundsmitglieder.“ Ferner heißt es, diese Verpflichtung habe „selbst noch ein Jahr nach dem Austritt eines Mitglieds Bestand gehabt“.
Astre habe seine Mitglieder „in der Tat mehrmals gebeten, auf Angebote von Kunden anderer Mitglieder nicht zu reagieren und eine Prioritätsregel erstellt, derzufolge, falls ein Angebot seitens eines Kunden erfolgt, der schon mit anderen Gruppenmitgliedern arbeitet, dieses nur an eben jene weitergeleitet wird.“ Jedes Mitglied verfüge überdies über ein Wohlverhaltenskonto von 12 Punkten. Bei Verstößen dagegen werde ihnen jeweils ein Punkt abgezogen. Wer mehr als 12 Punkte aberkannt bekommen habe, werde aus der Gruppierung ausgeschlossen, so beispielsweise im Falle des Transportunternehmens Pascal Carrier (GPC).
Baudoin: Straßengütertransport von starkem Konkurrenzdruck geprägt
Astre wird derzeit von Denis Baudoin geleitet und zählt in Frankreich und Europa fast 170 Mitglieder. Baudoin kommentierte das Urteil mit der Versicherung, dass weder die Gründer der Vereinigung noch deren Nachfolger die Absicht gehabt hätten, gegen die Wettbewerbsregeln zu verstoßen. Der Spruch treffe die Gruppe auch deshalb besonders hart, weil sie mit der Wettbewerbsaufsicht „voll zusammengearbeitet (habe), um für das besagte Problem eine Verhandlungslösung zu finden“. Die Behörde habe überdies „anerkannt, dass der Markt für den Straßengütertransport von starkem Konkurrenzdruck geprägt sei“ und die von den Richtern inkriminierten Praktiken „der Wirtschaft nur einen ganz schwachen Schaden zugefügt“ hätten.
Jedes Astre-Mitglied muss 22.500 Euro zahlen
Baudoin erklärte seinen Verband für unschuldig. Auf jedes Astre-Mitglied komme jetzt eine Forderung in Höhe von 22.500 Euro zu. Die Behörde habe „auch die besondere Struktur der Vereinigung in Rechnung gestellt, nämlich die einer Genossenschaft, deren Ziel es sei, die Entwicklung ihrer Mitglieder zu fördern und den Verladerkunden eine Alternative zu den großen nationalen Transporteuren zu ermöglichen, die von heimischen Klein- und Mittelbetrieben getragen“ werde. Insofern spiele Astre eine wesentliche Rolle bezüglich der Belebung des Wettbewerbs im Bereich des Straßengütertransports. (jb)