Wiesbaden. Den Fahrern älterer Fahrzeuge droht im kommenden Jahr in Frankfurt am Main ein großflächiges Fahrverbot. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch entschieden. Demnach sind zunächst von Februar 2019 an Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen, wie der Vorsitzende Richter Rolf Hartmann in seiner Urteilsbegründung sagte. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. Frankfurt ist damit die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge.
Mit einem neuen Luftreinhalteplan von Frankfurt soll erreicht werden, dass die Schadstoffbelastung der Luft in der Stadt wieder unter den vorgeschrieben Grenzwerte sinkt. In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Fahrverbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte der Richter. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bund soll sich um Hardware-Nachrüstung kümmern
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) forderten nach dem Richterspruch eine schnelle Reaktion der Bundesregierung. „Wir werden das Urteil des Gerichts sehr genau prüfen, sehen aber den Bund in der Pflicht“, erklärten die beiden hessischen Spitzenpolitiker. Er müsse seiner Verantwortung nachkommen und endlich eine rechtliche Grundlage für eine Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge schaffen. Die Automobilkonzerne müssten diese Nachrüstung bezahlen.
Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze erhöht nach dem Urteil den Druck auf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Mein Kollege im Bundesverkehrsministerium sollte sich nun endlich meiner Position anschließen und gegenüber der Autoindustrie für Hardware-Nachrüstungen kämpfen“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch der „Deutschen Presse-Agentur“.
Bundesweit gibt es bereits in Hamburg ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrverbote in zwei besonders betroffenen Straßen der Hansestadt. In Stuttgart sollen ab Jahresbeginn 2019 Fahrverbote ebenfalls für ältere Dieselfahrzeuge gelten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind. (dpa/ag)