Berlin. Ab sofort ist eine Bewerbung für das Förderprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das am 20. Mai 2020 mit einem jährlichen Volumen von 30 Millionen Euro angelaufen ist, möglich. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des BMVI hervor. Antragsberechtigt sind demnach Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Das Programm ist eine Sofortmaßnahme des BMVI-Masterplans Schienengüterverkehr.
Die Förderrichtlinie unterscheidet dabei zwei Förderlinien: Die Förderlinie 1 enthält die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren. In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, welche noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.
Vorgehen für einen Antrag
Die Antragstellung für finanzielle Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie erfolgt laut BMVI über das Eisenbahn-Bundesamt in zwei Stufen. Dabei ist zunächst eine Projektskizze einzureichen, in der das Vorhaben beschrieben, der Innovationsgehalt bewertet und die Finanz- und Vorhabenplanung vorgestellt werden. Zudem muss das Vorhaben einer der beiden Förderlinien zugeordnet werden. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Wird eine Projektskizze durch das Eisenbahn-Bundesamt positiv bewertet und das Vorhaben als potenziell förderfähig angesehen, wird der Antragsteller aufgefordert, einen formalen Förderantrag einzureichen.
Im Rahmen des Bundesprogramms sind vom Grundsatz her alle Innovationen förderfähig, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Beispiele dafür sind laut BMVI autonomes Fahren, innovative Güterzüge sowie autonomes Be- und Entladen.
Hintergrund des Förderprogramms
Mit dem Bundesprogramm sollen Betriebserprobungen und Markteinführungen innovativer Zukunftstechnologien finanziell unterstützt werden. Die Zukunftstechnologien sollen aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik kommen. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024. (ja)