Bonn/Helsinki. Die finnische Regierung hat zum 11. April 2013 eine Revision des nationalen Transportrechts vorgenommen, um bestehende Schlupflöcher bei der Kabotage zu schließen und verstärkt gegen illegale Transporte im Straßengüterverkehr vorgehen zu können. Das teilte der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem Rundschreiben mit.
Wie die finnische Gewerbeorganisation SKAL berichtet, dürfen seit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung am 25. April 2013 maximal drei Kabotagebeförderungen innerhalb eines 7-Tage-Zeitraumes durchgeführt werden und nicht mehr als 10 Kabotagebeförderungen in einem Zeitraum von drei Monaten. Hinzu kommt, dass die für Kabotagezwecke eingesetzten ausländischen Fahrzeuge innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Einfahrt in Finnland registriert werden müssen. Damit gelten in Finnland die strengsten Kabotagevorschriften innerhalb der EU. Fraglich ist laut DSLV, wie die EU-Kommission auf diese einseitige Vorgehensweise Finnlands im Hinblick auf die europäische Kabotagegesetzgebung reagieren wird und wie denkbare Verstöße geahndet werden.
Weitere Änderungen der Transportgesetzgebung dienen der Eindämmung von illegalen Transporten und damit der Bekämpfung von Sozialdumping im Straßengüterverkehr. Sie betreffen nach Angaben von SKAL die Verpflichtung der Auftraggeber zur Überprüfung der Transportunternehmer in Bezug auf die Gültigkeit der eingesetzten EU-Lizenzen und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen. (bw)
Sascha Stein