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Fahrverbote in Stuttgart möglicherweise zum 1. Januar 2019

25.06.2018 17:20 Uhr
Stadtverkehr, Stuttgart
Lieferverkehre sollen vom Diesel-Fahrverbot in Stuttgart voraussichtlich ausgenommen werden
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa/picture-alliance

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart sind umstritten, aber wohl auch nicht mehr vermeidbar. Bekommt die grün-schwarze Koalition an diesem Dienstag einen Knopf an das Luftreinhaltungspaket?

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Stuttgart. Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart kommen möglicherweise zum 1. Januar nächsten Jahres. In der grün-schwarzen Landesregierung kursiert nach Informationen der „Deutschen Presse-Agentur“ jedenfalls dieses Datum für Verbote für Diesel bis einschließlich der Euro-Norm 4. Wie mit Diesel der neueren Abgas-Norm 5 umgegangen werden soll, ist noch weitgehend offen. Verbote sollen hier möglichst vermieden werden – doch ob dies angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts möglich ist, hängt auch von der Wirkung eines Maßnahmenpaketes zur Luftreinhaltung ab, das die Landesregierung vor der Sommerpause schnüren will.

An diesem Dienstag kommt in Stuttgart wieder eine kleine Koalitionsrunde zusammen. Beraten werden soll über mögliche Ausnahmen von Fahrverboten und konkrete Maßnahmen für saubere Luft. Dazu könnten ein besserer ÖPNV, Radschnellwege, Verkehrsverstetigungen und eine bessere Parkraumbewirtschaftung gehören. Bereits am Wochenende war bekanntgeworden, dass eine Spur allein für Busse und Elektrofahrzeuge rund um das Neckartor auf der feinstaubgeplagten Bundesstraße 14 eingerichtet werden könnte. Die Stadt Stuttgart ist allerdings skeptisch, weil sie zusätzliche Staus befürchtet.

Möglicherweise Einigung am Dienstag

Ein Regierungssprecher sagte am Montag, es gehe um Maßnahmen, die den Ausstoß von Stickoxiden kurzfristig verringern könne. Ob die Koalition ihr Paket am Dienstag schon geschnürt bekommt, bezeichnete er als offen. Grundsätzlich gebe es dafür noch etwas Zeit.  

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. Seitdem gilt es in der grün-schwarzen Koalition als schwierig bis unmöglich, Verbote für ältere Diesel bis einschließlich Euro 4 zu vermeiden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land nach dem Leipziger Urteil zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in zwingen. Sie stellte einen Antrag auf Zwangsvollstreckung. Dazu steht am Donnerstag ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin mit allen Beteiligten am Verwaltungsgericht in Stuttgart an. (dpa/ag)

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