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EVU der VTG heißt ab sofort Retrack

02.11.2017 15:48 Uhr
VTG_Retrack
Das EVU der VTG firmiert ab sofort unter dem Namen Retrack
© Foto: VTG

Das VTG-eigene Unternehmen EVU Bräunert firmiert künftig unter dem Namen Retrack GmbH & Co. KG. Ein Zertifikat für die Entsorgung von gefährlichem Abfall erweitert zudem das Angebotsspektrum.

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Hamburg. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des Waggonvermiet- und Schienenlogistikunternehmens VTG firmiert ab sofort unter dem Namen Retrack. Die neue Gesellschaft mit Sitz in Hamburg ist eine hundertprozentige Tochter der VTG Rail Logistics. Das Unternehmen entsteht nach Angaben der VTG aus einer Umbenennung der Bräunert Verwaltung und Bräunert Eisenbahnverkehr.

Entstanden sei Retrack aus einem EU-Projekt, in dessen Rahmen 2007 ein Alternativkonzept zum Einzelwagensystem der Staatsbahnen erarbeitet wurde: Ein Zusammenschluss mehrerer EVU hatte sich demnach das Ziel gesetzt, den Transport von Einzelwagen zu vereinfachen und Kunden mit stabilen Laufzeiten ein neues Portfolio über europäische Ländergrenzen hinweg anzubieten.

„Nach dem Ausscheiden einiger Projekt-Partner übernahm VTG 2014 das Retrack-Angebot in Eigenregie. Mit unserem EVU Bräunert, das über die Zulassung einer Eisenbahnbetriebsleiterlizenz verfügte, organisierten wir mit den verbliebenen Kooperationspartnern die Züge und trugen das komplette unternehmerische Risiko“, so Günther J. Ferk, Geschäftsführer der VTG Rail Logistics. Mit der Umbenennung werde nun der starken Präsenz von Retrack am Markt Rechnung getragen.

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Für das EVU wurde nach Informationen von VTG zunächst in Deutschland die Sicherheitsbescheinigung SiBe Teil A beantragt. Mit Gewährung der nationalen Bescheinigung sei es Retrack dann auch möglich, die Zulassung für internationale Verkehre (SiBe Teil B) zu beantragen. Nach einem erfolgreich durchgeführten Audit des TÜV Rheinland verfüge die VTG Rail Logistics ab sofort zudem über die Zertifizierungsurkunde zum „Entsorgungsfachbetrieb als Beförderer für gefährlichen Abfall gemäß EfbV“ und dürfe damit auch gefährlichen Abfall innerhalb Deutschlands befördern.

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