Zagreb. Kroatische Frächter können seit Anfang Juli in ganz EU-Europa Kabotagefahrten durchführen. Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU am 1. Juli 2013 galt während einer zweijährigen Übergangszeit bis zum 30. Juni 2015 ein gegenseitiges Kabotageverbot zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Kroatien.
19 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, hatten das Kabotageverbot mit Kroatien bereits zum Ende dieser Übergangszeit Ende Juni 2015 aufgehoben. Das Kabotageverbot mit Kroatien in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und Slowenien hatte weiterhin Bestand. Gemäß dem Beitrittsvertrag zwischen der EU und Kroatien wurde das Verbot in diesen Ländern Ende Juni dieses Jahres ebenfalls aufgebhoben.
EU-weite Kabotagefreiheit für Kroatien
Seit Anfang Juli gilt somit für kroatische Transportunternehmen in allen EU-/EWR(Europäischer Wirtschaftsraum)-Staaten und umgekehrt für Unternehmen aus allen EU-Staaten in Kroatien die gegenseitige Kabotagefreiheit. Sie haben nun die Möglichkeit, drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat beziehungsweise in den EWR-Staaten Island, Fürstentum Liechtenstein und Norwegen durchzuführen.
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(mf)