Sofia. Bei Verstößen gegen zeitlich befristete Fahrverbote müssen Fuhrunternehmen und Lkw-Fahrer in Bulgarien künftig mit strengeren Sanktionen rechnen. Darauf wies jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) unter Verweis auf den bulgarischen Verband des Straßengüterverkehrs AEBTRI hin. Demzufolge drohen inzwischen der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer eines Monats und die Stilllegung des Fahrzeugs für die Dauer von drei Monaten. Bisher galt für derartige Verstöße ein Bußgeld von rund 153,40 Euro.
Im Fall der Fahrzeugstilllegung soll laut dem DSLV nur das Motorfahrzeug (Lkw/Sattelzugmaschine) festgesetzt werden, sodass der Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger und die darin befindliche Ladung nach Ablauf des entsprechenden Fahrverbots mit einer anderen Zugmaschine weiterbefördert werden könnten. Auch eine Rückführung des festgesetzten Fahrzeugs ins Heimatland solle unter bestimmten restriktiven Bedingungen möglich sein, darüber fehlen dem deutschen Branchenverband aber noch genauere Einzelheiten aus Bulgarien.
Als „zeitlich befristete Fahrverbote“ gelten in Bulgarien nach Auskunft von AEBTRI beispielsweise die Ferien- und Wochenendfahrverbote. Erst kürzlich sind zusätzliche Sommerfahrverbote für schwere Lkw veröffentlicht worden. Ebenso gehören Straßensperrungen wegen Bauarbeiten oder anderen Infrastrukturproblemen zu den von den neuen Sanktionen betroffenen Verstößen. Der bulgarische Verband wies nach Angaben des DSLV darauf hin, dass alle zeitlich befristeten Fahrverbote stets ausgeschildert und damit für die Fahrer erkennbar seien. (ag)
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