Brüssel. Die EU-Kommission hat Belgien dazu ermahnt, europäische Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern wie Chemikalien, Gas oder andere explosive Stoffe in nationales Recht umzusetzen. Seit 1. Juli 2013 gelten die Regeln aus der EU-Richtlinie 2008/68/EC. Durch die Nichtumsetzung in Belgien sieht die EU-Kommission den reibungslosen Transport der Gefahrgüter nach gleichen Regeln in der Union gefährdet. Es ist die zweite Aufforderung der Kommission an Belgien, das Versäumnis nachzuholen. Sollte die belgische Regierung der Verpflichtung weiter nicht nachkommen, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Ebenfalls zum zweiten Mal ruft die EU-Kommission Polen dazu auf, die EU-Vorschriften für die Verbreitung von umweltfreundlichen Kraftstoffen für den Verkehr umzusetzen (EU-Richtlinie 2009/30/EC). Bis 2020 soll der Anteil von Treibhausgasen in Verkehrskraftstoffen in Polen um bis zu zehn Prozent sinken. Die EU-Kommission sieht die Erreichung dieses Ziel in Gefahr, wenn Polen den gesetzlichen Verpflichtungen der Union nicht nachkommt.
Slowenien hat eine zweite Mahnung wegen mangelnder Transparenz bei den Finanzströmen im Bahnsektor erhalten. Die Konten des Infrastrukturbetreibers und des Verkehrsunternehmens der slowenischen Bahn seien nicht klar genug voneinander getrennt. Die EU-Kommission befürchtet deshalb unerlaubte Querfinanzierungen. (kw)