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EU und China erleichtern gegenseitige Zollabfertigungen

19.05.2014 10:27 Uhr
Das Zollabkommen mit China soll den internationalen Handel erleichtern

Abkommen sieht die gegenseitige Anerkennung der als vertrauenswürdige Wirtschaftsteilnehmer zertifizierten Unternehmen vor.

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Brüssel. Die EU und China haben ein Abkommen unterzeichnet, das die gegenseitige Anerkennung der als vertrauenswürdige Wirtschaftsteilnehmer zertifizierten Unternehmen der jeweils anderen Seite vorsieht. Dadurch sollen diese Unternehmen bei Zollabfertigungen zügiger kontrolliert und weniger Verwaltungsaufwand nötig werden. Ähnliche Vereinbarungen hat die EU bereits mit den USA 2012 und Japan 2011 unterzeichnet. Die EU ist laut EU-Kommission der erste Handelspartner, der mit China ein solches Abkommen abschließt.

Die EU und China vereinbarten außerdem einen neuen strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit im Zollbereich. Im Mittelpunkt stehen dabei Handelsvereinfachungen, die Sicherheit der Lieferkette, die Bekämpfung von Produktpiraterie und illegalem Handel sowie das gemeinsame Vorgehen gegen illegale Abfallverbringung. Auch ein neuer Aktionsplan EU-China zu den Rechten des geistigen Eigentums vereinbarten beide Seiten Ende vergangener Woche in Peking.

Der für Steuern und Zollunion zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta kommentiert in einer Pressemitteilung der EU-Kommission: „Durch die Vereinbarung, vertrauenswürdige Marktbeteiligte der jeweils anderen Seite anzuerkennen, bringen die EU und China unsere Handelsbeziehungen einen großen Schritt voran. Das heutige Abkommen erleichtert den Handel, da die Zollverfahren für unsere vertrauenswürdigen Marktbeteiligten einfacher, billiger und schneller werden. Es ist auch im Interesse des Wachstums, da es unser wirtschaftliches Umfeld verbessert und den Handel beschleunigt."

Die EU hatte 2008 ihr System des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO: „Authorised Economic Operator“) eingeführt. Es gewährt Unternehmen, die sich als sicher und zuverlässig erweisen und die Sicherheitsstandards einhalten, vereinfachte Zollabfertigungsverfahren. Bei anerkannten AEO erfolgen weniger Warenkontrollen, und die Zollverfahren und -förmlichkeiten werden zügiger abgewickelt. Derzeit sind in der EU etwa 15.000 Unternehmen als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte zertifiziert. (kw)

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