Köln. Die EU-Notfallverordnung für Transporte zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ist wegen des verzögerten Brexit länger gültig. Ursprünglich sollte diese Verordnung nur bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Da sich der Austritt verzögerte, endet der Geltungszeitraum nun am 31. Juli 2020. Unter der verlängerten Notfallverordnung gelten die EU-Gemeinschaftslizenzen weiter als zulässige Marktzugangsgenehmigung.
Ende März 2019 trat eine bis Ende des Jahres geltende EU-Notfallverordnung in Kraft. Sie sollte den gesicherten Güter- und Personenkraftverkehr auch bei einem ungeregelten Austritt von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union gewährleisten.
Innerhalb des Zeitraums zwischen einem ungeregelten Austritt und dem 31. Juli 2020 ist die Nutzung von CEMT-Genehmigungen für Beförderungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union nicht erforderlich.
Mit der bloßen Einreichung des Antrags werden noch keine Gebühren erhoben. Diese werden erst mit der Bearbeitung des Antrags fällig. Unabhängig davon können die CEMT-Genehmigungen jederzeit zurückgegeben werden. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 130 Euro wird allerdigs nicht rückerstattet. (fa)